Nachname 2. Kind bei unverheirateten Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachname 2. Kind bei unverheirateten Eltern

Hallo Frau Bader, ist es eigentlich möglich bei unverheirateten Eltern, daß das 1. Kind den Nachnamen des Vaters und das 2. Kind den Nachnamen der Mutter erhält? Danke und viele Grüße Toni

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 18:14



Antwort auf: Nachname 2. Kind bei unverheirateten Eltern

Hallo, das zweite Kind muss wie das erste heißen. Das ista uch verfassungskonform. Ein Urteil dazu:http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=845837695&ID=5536&referre%09r=520 Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2006



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