Frage: Nachfrage

Hallo, Nachfrage, Und wenn die zwei schriftlich vereinbaren, das der Vater für keinerlei Kosten aufkommen muss, da die Mutter ja den Gang gehen will? Ist das rechtens oder muss er trotzdem zahlen, wenn sie es im Nachhinein nicht will? Danke nochmal Ich hätte mal eine Frage. Mutter fährt mit 14 jährigem Sohn in Urlaub (Ausland) Kind verletzt sich durch abstehende Fliesen, muss genäht werden. Mutter beschwert sich direkt und auch später per Anwalt, ist mit dem Vergleich nicht einverstanden. Möchte jetzt direkt vor Gericht gehen und braucht Unterschrift vom Vater (gemeinsames Sorgerecht) um Klage zu erheben. Sollte sie verlieren, muss der Vater anteilig die Gerichtskosten zahlen? Obwohl er persönlich den Vergleich ok findet? Nicht falsch verstehen, es ist schlimm was dem Kind passiert ist, aber wir können uns selbst keine Gerichtskosten leisten, und möchten ungern in Schulden geraten. Und ja, er zählt schon immer den Unterhalt für sein Kind und sieht es regelmäßig. Sind also nicht geizig, sondern müssen nur selbst schauen, das wir unsere Familie nicht Verschulden. Besten Dank für eine Antwort von geka am 07.02.2017

von geka am 08.02.2017, 06:20



Antwort auf: Nachfrage

Hallo, im Innenverhältnis ist das möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2017