Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf diese Frage: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=69479 Ich beziehe mich jetzt nochmals auf den zweiten Teil meiner Frage: Muß ich die Bescheinigung für das (Kinder-)Krankengeld dem AG vorlegen oder dient die Bescheinigung nur für Zwecke der Krankenkasse? Bzw. muß dem AG ein ärztl. Nachweis über die Erkrankung des Kindes vorgelegt werden? Herzlichen Dank und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 15:36