Frage: Nachfrage

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf diese Frage: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=69479 Ich beziehe mich jetzt nochmals auf den zweiten Teil meiner Frage: Muß ich die Bescheinigung für das (Kinder-)Krankengeld dem AG vorlegen oder dient die Bescheinigung nur für Zwecke der Krankenkasse? Bzw. muß dem AG ein ärztl. Nachweis über die Erkrankung des Kindes vorgelegt werden? Herzlichen Dank und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 15:36



Antwort auf: Nachfrage

Hallo, wie bei der normalen Krankmeldung auch muss dem AG eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2010