Hallo Frau Bader
Ich habe eine Nachfrage.
Sie schrieben hier dies : http://www.rund-ums-baby.de/recht/Angabe-Elternzeit-beim-Ag_112471.htm
Ich dachte man muss die Elternzeit 7 Wochen vor Antritt anmelden.
Wenn das Kind früher kommt verlängert sich doch der Mutterschutz hintenraus, so dass ihr dann doch mehr als eine Woche bleibt.
Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler ?
Danke für Aufklärung.
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2014, 10:26
Antwort auf:
Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt
Hallo,
aber das Kind kam doch nur 10 Tage zu früh? Dann ist es doch keine bescheinigte Frühgeburt. Nur bei einer solchen hat man nach der Geburt 12 Wochen anstelle von 8
liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2014
Antwort auf:
Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt
Aber auch die 10 Tage werden rangehängt die vorne fehlen.
So war es zumindest 2x bei mir.
Am errechneten ET ändert sich ja nix.
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2014, 10:58
Antwort auf:
Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt
Habe noch einmal google befragt .
Zitat : " Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“."
Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutz#Deutschland
Dementsprechend müsste es doch die Meldefrist nach hinten verscheiben oder, weil die eigentliche Elternzeit später beginnt ?
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2014, 11:02
Antwort auf:
Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt
Hallo,
da haben wir aneinander vorbeigeredet! Naklar wird die Zeit hintendrangehängt. Trotzdem muss sie sich schnellstens melden, weil auch mit dranhängen schon spät ist!
Lieeb Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2014