Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt

Hallo Frau Bader Ich habe eine Nachfrage. Sie schrieben hier dies : http://www.rund-ums-baby.de/recht/Angabe-Elternzeit-beim-Ag_112471.htm Ich dachte man muss die Elternzeit 7 Wochen vor Antritt anmelden. Wenn das Kind früher kommt verlängert sich doch der Mutterschutz hintenraus, so dass ihr dann doch mehr als eine Woche bleibt. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler ? Danke für Aufklärung.

von Sternenschnuppe am 28.01.2014, 10:26



Antwort auf: Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt

Hallo, aber das Kind kam doch nur 10 Tage zu früh? Dann ist es doch keine bescheinigte Frühgeburt. Nur bei einer solchen hat man nach der Geburt 12 Wochen anstelle von 8 liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014



Antwort auf: Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt

Aber auch die 10 Tage werden rangehängt die vorne fehlen. So war es zumindest 2x bei mir. Am errechneten ET ändert sich ja nix.

von Sternenschnuppe am 28.01.2014, 10:58



Antwort auf: Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt

Habe noch einmal google befragt . Zitat : " Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“." Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutz#Deutschland Dementsprechend müsste es doch die Meldefrist nach hinten verscheiben oder, weil die eigentliche Elternzeit später beginnt ?

von Sternenschnuppe am 28.01.2014, 11:02



Antwort auf: Nachfrage zu Medlung der Elternzeit bei verfrühter Geburt

Hallo, da haben wir aneinander vorbeigeredet! Naklar wird die Zeit hintendrangehängt. Trotzdem muss sie sich schnellstens melden, weil auch mit dranhängen schon spät ist! Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014



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