Frage: Nachfrage Zuverdienst EZ

Liebe Frau Bader. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Habe ich das also richtig verstanden: Wenn ich 375 Euro Basiselterngeld beziehen werde und für 200 Euro als Minijob arbeite, bekomme ich tatsächlich 575 Euro ohne Abzüge? Wie sieht es mit einem Kleingewerbe in dieser Zeit aus (monatlicher Umsatz ca 100 Euro)? Bleibt mein Gewinn daraus auch in vollem Umfang erhalten? Danke nochmals! !! Stardust

von stardust82 am 19.10.2018, 17:44



Antwort auf: Nachfrage Zuverdienst EZ

Hallo, genau. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2018



Antwort auf: Nachfrage Zuverdienst EZ

Ja, auf den Mindestsatz an Elterngeld (egal ob mit oder ohne Geschwisterbonus) kann nichts mehr angerechnet werden.

von Dojii am 22.10.2018, 08:28



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