Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Aus Ihrer Antwort ergibt sich für mich folgende Frage; Was ist der Unterscheid zwischen angekündigte Teilzeitarbeit und einen bindenden Antrag ? Ich habe meinem AG schriftlich mitgeteilt dass ich ab datum x innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte. Wann ist der Antrag bindend? Gibt's eine bedtimmte Vorlage dafür? Wie stelle ich den Antrag damit er verbindlich ist? Ich dachte eigentlich eine schriftliche Mitteilung wäre ein Antrag. Bitte um Infos diesbezüglich. Vielen Dank
von HappyMami39 am 29.03.2019, 15:50