Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Ich verstehe dass ich sieben Wochen vor Ablauf der Elternzeit die Verlängerung beantragen muss (ich hatte ursprünglich 1 Jahr beantragt). Kann ich mit der selben Frist auch den Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit stellen? Und gilt dann nach Ablauf der Elternzeit wieder mein Vollzeit Vertrag? Vielen Dank.
von Kornblume2016 am 23.11.2017, 15:39