Hallo Frau Bader Sie haben mir heute freundlicherweise meine Frage zur Kündigung in der Schwangerschaft beantwortet und geschrieben, dass der Arbeitgeber sich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden wird wegen der Kündigung. Meine Frage dazu ist: muss er sich dort melden? Wenn er es nicht weiß, dass er es muss wird er es ja nicht machen, vielleicht auch bewusst. Was ist dann? Muss ich dann das Gewerbeaufsichtsamt kontaktieren? Ein weitere Frage: sollte ich von meiner Schwangerschaft vor oder erst nach Eingang der Kündigung innerhalb der 2-Wochenfrist berichten? Meine Elternzeit würde bis Oktober gehen, nicht mal einen Monat später wäre ich im Mutterschutz-wann darf er mir frühestens kündigen? Vielen Dank und Grüße
von LeaBee am 04.05.2020, 19:58