Nachfrage: Kündigung bei Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachfrage: Kündigung bei Schwangerschaft

Hallo Frau Bader Sie haben mir heute freundlicherweise meine Frage zur Kündigung in der Schwangerschaft beantwortet und geschrieben, dass der Arbeitgeber sich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden wird wegen der Kündigung. Meine Frage dazu ist: muss er sich dort melden? Wenn er es nicht weiß, dass er es muss wird er es ja nicht machen, vielleicht auch bewusst. Was ist dann? Muss ich dann das Gewerbeaufsichtsamt kontaktieren? Ein weitere Frage: sollte ich von meiner Schwangerschaft vor oder erst nach Eingang der Kündigung innerhalb der 2-Wochenfrist berichten? Meine Elternzeit würde bis Oktober gehen, nicht mal einen Monat später wäre ich im Mutterschutz-wann darf er mir frühestens kündigen? Vielen Dank und Grüße

von LeaBee am 04.05.2020, 19:58



Antwort auf: Nachfrage: Kündigung bei Schwangerschaft

Hallo, wenn er Ihnen kündigt ohne Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes, ist die Kündigung unwirksam. Sie müssten dann gegen die Kündigung vorgehen, sich aber nicht an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Wann SIe es in der Frist von 14 Tagen mitteilen, ist egal. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2020



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