Hallo, ich hab mal ne Frage da ich bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit beantragt habe aber nun abgemacht habe nach dem ersten Jahr für 20 stunden in der woche arbeiten zu kommen. Da ich das Elterngeld im ersten jahr ausgezahlt haben möchte und nicht über zwei jahre verteilt macht es doch keinen Sinn zwei jahre zu beantragen. Da kann ich doch gleich sagen ich mach nur ein Jahr! Oder?
Ich hoffe da kann mir jemand Rat geben wie es am besten wäre!
Lg
von
judi34
am 09.02.2015, 09:41
Antwort auf:
Nach einem Jahr Elternzeit arbeiten aber zwei beantragen! ?
Hallo,
Sie wollen doch nach diesem einen Jahr Teilzeit arbeiten? Dann ist es besser, längere Elternzeit zu nehmen, durch haben Sie besseren Kündigungsschutz
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2015
Antwort auf:
Nach einem Jahr Elternzeit arbeiten aber zwei beantragen! ?
sprich Du kannst auch während der EZ arbeiten. Und wenn Du Dich mindestens auf 2 Jahre EZ festlegst, kannst Du das 3. bis zum 8 LJ des Kindes nachholen.
Oder Du nimmst gleich 3 mit der Option auf TZ 20 Std Woche.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 09.02.2015, 10:13
Antwort auf:
Nach einem Jahr Elternzeit arbeiten aber zwei beantragen! ?
fast richtig, nur das wenn du in Elternzeit bist, du auch sonderkündigungsrecht hast , du bist eig. fast unkündbar!
In der Elternzeit darfst du bis zu 30 h /wöchentl. arbeiten! und danach gilt dein alter Arbeitsvertrag, also wenn du vor dem Baby voll arbeiten warst , hast du nach 2 oder 3 Jahren elternzeit wieder anrecht auf deine Vollzeitstelle.
Es macht also mehr sinn in elternzeit zu bleiben und nebenbei zu arbeiten, lasse mal zb. dein Kleiner ist ständig krank im zweiten lebensjahr und dein chef hätte dich gern los? hat er pech,Kündigung kriegt er nicht durch, wenn du in elternzeit bist ( Ich weis das er dich wegen sowas eh ne kündigen kann, aber sonst könnte er ja auch kündigen aus betriebsgründen oder weis der geier was )
von
mirala2015
am 09.02.2015, 15:19
Antwort auf:
Nach einem Jahr Elternzeit arbeiten aber zwei beantragen! ?
Großer Unterschied ist der:
Man darf innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten - mit Sonderkündigungsrecht. Der "normale"Vollzeitvertrag ruht dann in dieser Zeit. Allerdings werden Urlaubsansprüche, Sonderzahlungen, Gehalt, ect entsprechend "angepaßt" auf Stunden- und Tagesanzahl. Ausser man schließt einen völlig anderen Vertrag ab, zB weil man was völlig anderes arbeitet in der Elternzeit oder gar bei einem anderen Arbeitgeber (mit Zustimmung des eigentlichen).
Nimmt man nur 1 Jahr Elternzeit, dann hat man danach nur noch den Weg das man dann entweder wieder Vollzeit arbeitet. Oder eine Änderungskündigung unterschreibt, das heißt der alte Vertrag wird DAUERHAFT verändert. Also nix mit nur Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Und, man ist ab dem ersten Tag nach Ende der Elternzeit kündbar.
Wenn man also vor hat eh erst einmal Teilzeit zu arbeiten, oder eh nur einen Teilzeitvertrag hat, dann sollte man immer erst die komplette Elternzeit ausschöpfen.
Mitglied inaktiv - 09.02.2015, 19:24