also ich habe 3j elternzeit beantragt,aber dazu geschrieben dass ich ihm nach einem jahr wieder teilzeit zur verfügung stehe.
warum hartz IV?
wenn das aber nicht geht weil ich keinen für meine tochter habe.muss er mir dann kündigen mein AG und ich bekomm arbeitslosen geld oder wie funktioniert das?
der kindsvater könnte auch nicht für meine ganzen auslagen aufkommen miete usw usw
lg
von
mel-2013
am 28.05.2013, 14:16
Antwort auf:
nach der elternzeit
Hallo,
Nein, Sie müssen kündigen, denn sie stehen dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Sie müssen klären, ob Sie dann weiter Hartz IV erhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
nach der elternzeit
Wenn du wegen fehlender Betreuungsmöglichkeit für dein Kind nicht arbeiten gehen kannst, kannst du weiter in Elternzeit bleiben
ALG1 bekommst du allerdings nicht, weil du ja faktisch nicht arbeiten gehen kannst.
Bleibt dir ergänzendes H4 oder Wohngeld.
Und der Unterhalt für dich und das Kind vom Vater.
Oder du suchst dir eine Tagesmutter oder einen anderen Job.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.05.2013, 20:25
Antwort auf:
nach der elternzeit
danke für die auskunft
vlg
von
mel-2013
am 29.05.2013, 14:37