liebe Frau Bader,
nach 14 monaten elternzeit möchte ich wieder an meinen alten arbeitsplatz zurückkehren, plötzlich 4 wochen vorher wird mir mitgeteilt, dass ich nicht meine alte position zurückbekomme,da es keine freien stellen
gibt und ich einen änderungsvertrag für eine, meiner meinung nach ,unterqualifizierte stelle unterschreiben soll. geld soll gleichbleiben u. die stelle wird als " gleichwertig" schöngeredet.ich habe aber erfahren, dass der wahre grund nicht eine fehlende stelle sei, sondern man mit meiner arbeit "nicht zufrieden "gewesen sei. davon wurde mir persönlich nie etwas mitgeteilt ...
was habe ich für möglichkeiten, wenn ich weiß, dass man mich in der verantwortungsvolleren tätigkeit nicht will? und womöglich schnell wegmobbt, sollte ich auf die stelle bestehen?
wie muss der arbeitsplatz beschaffen sein, dass man von " gleichwertig" reden kann?
muss ich den änderungsvertrag unterschreiben?( es bleibt mir wohl nichts anderes übrig...)
entschuldigung, wurde etwas lang,
danke!
sabine
Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 15:54
Antwort auf:
nach der elternzeit rückkehr an den ( alten) arbeitsplatz?
HAllo,
man hat, je nach Vertrag, Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle.
Ansonsten nix unterschreiben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2003
Antwort auf:
nach der elternzeit rückkehr an den ( alten) arbeitsplatz?
Warum solltest Du IRGENDWAS unterschreiben???
Wie sieht Dein Arbveitsvertrag aus, was ist dort in Bezug auf Deine (bisherige) Stelle geregelt?
Niemals eine Änderungskündigung unterschreiben.
Zur Not lass sie von einem Anwalt prüfen, lieber einmal so ca. 100 - 150 EUR ausgeben als auf Dauer das 100-fache draufzahlen!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 22:22
Antwort auf:
nach der elternzeit rückkehr an den ( alten) arbeitsplatz?
danke, désirée, für deine meinung ; ich soll jetzt nochmal ein gesprächstermin bekommen..und möchte mich natürlich optimal darauf vorbereiten.
aber von der betriebsratsvorsitzenden wurde ich schon darauf hingewiesen, dass ich sicher probleme bekomme, wenn ich auf meine alte stelle bestehe, ich wäre dann "unter beobachtung" und man würde sicher gründe finden....
ich bin da schon fast 10 jahre und weiß, dass das sicher so laufen wird....
problem ist, mein mann hat keinen job und ich will den job auch nicht aufgeben.
blöde situation...
aber dass mit prüfenlassen des vertrages werde ich sicherlich machen,,
danke,
lieber gruss,
sabine
Mitglied inaktiv - 13.08.2003, 13:20
Antwort auf:
nach der elternzeit rückkehr an den ( alten) arbeitsplatz?
Ich würde zu dem Gespräch jemanden vom Betriebsrat dazunehmen. Das darfst Du!
Viele Grüße
Désirée
die bei kniffligen AN-Gesprächen immer von sich aus den Betriebsrat dazuholt!
Mitglied inaktiv - 13.08.2003, 22:29