Frage: Nach der Elternzeit

Liebe Frau Bader, meine Tochter wird jetzt 3 Jahre alt. Ich habe auch schon im Kindergarten wegen einem Platz nachgefragt. Ich würde einen bekommen aber leider nicht für die volle Zeit in der ich arbeiten muss. Ich arbeite 65km entfernt und benötige dafür -wegen Großstadtverkehr 2 Stunden für hin und zurück, dann kommen ja auch noch 7 3/4 Stunden Arbeits- und Pausenzeit dazu. Auf eine Verkürzung der Arbeitszeit läßt sich mein Arbeitgeber nicht ein, da z. Zt. Personal reduziert wird. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich dann kündigen muss, wenn ich nicht wieder so wie vorher arbeiten muss. Muss ich wirklich kündigen? Steht mir nicht eigentlich auch eine Abfindung zu, wie den anderen Kollegen die gehen müssen? Was passiert wenn ich gekündigt habe, würde ich dann Arbeitslosengeld bekommen bis ich eine neue Stelle gefunden habe? Oder bekomme ich da eine Sperrzeit wenn ich kündige? Was soll ich jetzt am besten tun? Wir sind leider auf meinen Verdienst angewiesen, da mein Mann nicht so viel verdient. Viele Grüße, Sandra

Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 12:44



Antwort auf: Nach der Elternzeit

Hallo, zuerst mal muß geklärt werden, ob Sie einen Anspruch auf Reduzierung haben. Erst dann würde ich an Kündigung denken. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2003



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitgeber möchte, dass ich in einer Zweigstelle nach der Elternzeit arbeite

Hallo Frau Bader! Nach meiner Elternzeit (November 2033) habe ich nun einen Antrag auf Teilzeit gestellt. 30 Stunden, um damit zu gewährleisten, dass ich mein Kind zur Kita bringen, bzw. abholen kann. Die Zeiten, die ich arbeiten kann waren dem Arbeitgeber schon mündlich(Dez. 2021) bekannt und wurden nun schriftlich von mir mitgeteilt. In...


Darf der AG nach der Elternzeit mir einen befristeten Vertrag anbieten?

Hallo Frau Bader, Ende August endet meine Elternzeit und ich möchte nur Teilzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber hat mir einen befristeten Vertrag angeboten. Ich bin in diesem Unternehmen seit über 10 Jahren und das Unternehmen beschäftigt 30/40 Leute. Ist das rechtens? Wie wäre da die richtige Vorgehensweise? Heute kam der Vorschlag per Whatsapp. ...


Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis November in Elternzeit. Danach möchte in Teilzeiit wieder einsteigen. Vom Arbeitgeber her ist das genrell auch kein Problem. Nun stellt sich mir jedoch die Frage wie es sich mit dem Arbeitspaltz verhält. Ich weiß das ich kein Recht habe auf meine ursprüngliche Stelle. Aber auf eine gleichwertige...


Wann ist mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit nach Geburt des zweiten Kind

Huhu ich hoffe sie können mir bitte helfen hab meinen Arbeitgeber gebeten mir meinen ersten Arbeitstag zu nennen aber der bockt rum und hat keine Lust sich auseinander zusetzen. Vielleicht hat mir hier jemand bitte eine Idee. Da ich die Beispiele nicht verstehe. Erstes Kind ist geboren am 6.3.2017 habe 3 Jahre Elternzeit genommen den rechtze...


13. Monatsgehalt nach der Elternzeit

Hallo, unsere Tochter ist nun ein halbes Jahr alt. Ich habe von Juli bis Oktober (3. Monate) Elternzeit genommen. Nun stellte sich für mich die Frage, ob mir mein 13. Monatsgehalt in vollem Umfang ausgezahlt wird. In meinem Arbeitsvertrag heißt es: "Der Monatslohn beträgt xxx € brutto (13-mal p.a.)....."


Arbeitszeiten nach der Elternzeit

Liebe Frau Bader, wann muss ich vor Ablauf der Elternzeit spätestens Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufnehmen, um die zukünftigen Arbeitszeiten zu besprechen? Meine Elternzeit endet im Januar. Ich habe einen Teilzeitvertrag, es gibt aber noch keine festgelegten Arbeitszeiten. Das Arbeitsverhältnis ist nicht das Allerbeste. Vielen Dank und...


Wie ist das mit dem Gehalt nach der Elternzeit

Ich gehe am 18.januar wieder arbeiten,wie ist das mit dem Gehalt? Gehalt bekommen wir immer am 15. Das Elterngeld habe ich immer am 1. Bekommen für den Zeitraum vom 17.-17. Bekomme ich es dann auch am 15.janaur oder erst ein Monat später zu meinem Gehalt für Feburar?


Brückenteilzeit nach der Elternzeit von Kind 2

Hallo Frau Bader, Ab August, nach der Elternzeit mit meinem 1. Kind, würde ich gerne in eine Brückenteilzeit gehen. Sollte ich während der laufenden Brückenteilzeit eventuell wieder schwanger werden, kann ich dann nach der Elternzeit von Kind 2 den Beschäftigungsumfang der laufenden Brückenteilzeit weiter reduzieren, oder muss ich bis zum E...


Krank im Urlaub nach der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru...


Minijob während/nach der elternzeit

Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U...