Frage: Nach dem Erziehungsjahr??

Ich habe ein kleines Problem. Ich bin im Moment noch im Erziehungsjahr und würde aber nach 1 Jahr gern wieder arbeiten gehen. Ich habe vorher ganztags gearbeitet und möchte aber nach diesem Jahr ersteinmal nur halbtags arbeiten. Ist denn mein Arbeitgeber verpflichtet mich auch halbtags einzustellen, oder nur ganztags?? Er sagt, im Moment sieht es schlecht aus mit halbtags arbeiten, und das wird sich auch noch eine ganze Weile so hinziehen. Wie sieht es denn mit kündigen aus? Wer muß wem kündigen? Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Vielen Dank für Ihre Hilfe. N. Sargus

Mitglied inaktiv - 26.06.2002, 10:46



Antwort auf: Nach dem Erziehungsjahr??

Liebe Nadin, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2002



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