Frage:
nach Trennung - fragen
Hallo Frau Bader
Es geht um meinen Bruder , der gerade eine Trennung von seiner Freundin erlebt.
Die beiden sind unverheiratet. Kind ist knapp 2. Die Mutter bekommt wenig Geld vom Staat , weil sie lange zeit nicht gearbeitet hat. Mein Bruder arbeitet seit ende des Studiums und hat seine Familie bis dato ernährt. Jetzt fängt er im Juli einen neuen Job an, dessen Gehalt für die ebenfalls ab Juli gemietete Wohnung nicht mehr reicht , da er auf 30h reduziert hat. Plan war, dass seine Freundin mit einem 450 Euro Job den Rest dazu gibt.
Neuer Job und neue Wohnung also ab Juli.
Freundin sucht/hat keinen Job. Jetzt steht die Trennung im Raum (ihrerseits). Neue Wohnung auf beide Namen gemietet.
Die Frage ist jetzt , was soll mein Bruder nicht tun und was soll er tun , um sich so zu verhalten dass er weiterhin Kontakt zum Kind hat. Er liebt die kleine über alles und hat angst sie zu verlieren.
Sie haben beide das sorgerecht.
Ist es ok wenn er sich ein wg-zimmer sucht und darin einzieht und regelmäßig Kontakt zum Kind fordert? Er ist wohl gegenüber der Freundin Unterhalts pflichtig (dem Kind gegenüber sowieso , das ist ja auch ok) bis das Kind 3 ist oder?
Kriegt man in solchen Fällen geteiltes sorgerecht , sollten sich die beiden nicht einigen können? Mein Bruder hat Nen guten Job , und ist ein guter Vater. Kann man ihm so einfach das sorgerecht weg nehmen? (Das Kind wird nachts noch gestillt). Er arbeitet ab Juli nur noch 4 Tage die Woche und hätte auch zeit fürs Kind.
Was muss er jetzt tun?
Um tipps (von anderen auch) sind wir dankbar.
von
Saskia w.
am 09.06.2019, 13:53
Antwort auf:
nach Trennung - fragen
Hallo,
1. Er muss ich dringend einen Kollegen vor Ort suchen, der die Unterhaltsansprüche für die Mutter und das Kind ermittelt. Dabei spielt eine wesentliche Rolle, wie viel er mit den 30 Stunden verdient. Wenn dies nicht für den Mindestunterhalt ausreicht wird er wieder auf 40 Stunden gehen müssen.
2. Ansonsten muss er die Wohnung kündigen, denn Sie schreiben ja selber, dass sein Gehalt nicht mehr reicht. Er muss ja noch den Unterhalt bezahlen.Es ist sicher sinnvoll, in der Nähe zu bleiben.
3. Wenn beide das Sorgerecht haben, wird das auch so bleiben.
4. Bei Kindern, die noch so klein sind, ist es sinnvoll, wenn er das Kind während der Woche ein bis zweimal sieht und dann jedes zweite Wochenende. Es ist ihm dringend geraten, sich zeitnah ans Jugendamt zu wenden, die unterstützen in diesen Fällen die Väter.Wenn die Mutter in das Kind entzieht, muss er seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Das auch zeitnah, denn sonst entfremdet sich ihm das Kind, es ist ja noch klein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2019
Antwort auf:
nach Trennung - fragen
Ich präzisere meine fragen
- soll er die neue Wohnung kündigen , sich selbst was suchen , und die Mutter mit Kind müssen selbst schauen wo sie unterkommen ? Oder wäre das negativ falls es zum sorgerecht Streit kommt? Soll er die neue Wohnung bezahlen (vom ersparten das was fehlt drauf legen) und ihr freistellen mit Kind auch drin zu wohnen?
- er hat zudem noch ein Vorstellungsgespräch trotz neuen Jobs. Der Job wäre inhaltlich schöner für ihn , aber wäre wieder 40h was er nicht wollte. Außerdem hätte er dann weniger zeit fürs Kind! Würde er mehr verdienen, würde sie dann auch mehr Unterhalt für sich bekommen? (Nicht missverstehen. Fürs Kind zahlt er alles! Aber die Frau will einfach nicht arbeiten und das nervt ihn natürlich).
- muss er sofort Schritte einleiten , um das Kind regelmäßig und im ähnlichen Ausmaß wie sie sehen zu dürfen? Braucht er bspw eine Wohnung mit eigenem Kinderzimmer damit er das Kind sehen darf?
von
Saskia w.
am 09.06.2019, 14:13
Antwort auf:
nach Trennung - fragen
Haben sie nun bereits geteiltes Sorgerecht oder nicht? Erst schreibst du er hat es bereits. Dann fragst du ob er es bekommen könnte? Wie denn nun?
Das mit der Wohnung habe ich absolut nicht verstanden.
von
lilly1211
am 09.06.2019, 17:29
Antwort auf:
nach Trennung - fragen
Wohnung: wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur beide kündigen. Oders ich irgendwie einigen, wer die Wohnung behält und dann muss der Vermieter auch zustimmen. Eine Wohnung, die er mit einem normalen Gehalt alleine nicht bezahlen kann, wird kaum vom Staat finanziert werden -also auch sie wird sich etwas passenderes suchen müssen.
WG-Zimmer ist eher ungünstig. Wenn er Umgang mit seinem Kind hat, wird das in einer WG kaum gut funktionieren. Die Mitbewohner werden es vielleicht nicht so toll finden, wenn im Bad dann ein Töpfchen steht oder ähnliches. Ein eigenes Zimmer braucht das Kind nicht zwingend, aber WG sehe ich eher nicht. Er will ja evt. auch mal sein Kind zur Übernachtung da haben.
Sorgerecht: wenn es aktuell beide haben und es keine Gründe gibt, weswegen er nicht mehr geeignet wäre, das Sorgerecht auszuüben, wird er es behalten. Etwas anderes ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das wird vermutlich der Mutter zugesprochen werden, da das Kind sicher den Lebensmittelpunkt bei ihr haben wird. Es sei denn, er will ein Wechselmodell anstreben, bei dem sich beide zu gleichen Teilen kümmern (1 Woche er, 1 Woche sie zB). Dann würde er erst Recht mit einem WG-Zimmer nicht weit kommen.
Unterhalt: steht dem Kind vorrangig zu. Die Mutter kann es beantragen/einklagen bis zum 3. Lebensjahr. Wenn es ihr nicht zuzumuten ist oder sonstige Gründe dagegen sprechen, dass sie jetzt selbst Geld verdient.
Und in dem Zusammenhang Unterhalt (für´s Kind!) bin ich mir nichtsicher, wie das Gerichtes sieht, dass er seinen Job ohne Not reduziert hat. Das spielt jedoch nur eine Rolle, wenn er nicht genug verdient, um den Unterhalt leisten zu können. Der Selbstbehalt liegt bei 1100? Euro ca. Unterhalt für das Kind kann er in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen.
Umgang: kein Gericht wird einem sorgenden, vernünftigen Vater den Umgang verwehren.
Aber er sollte sich selbst darum kümmern, wenn er meint, die Mutter wird ihm da Steine in den Weg legen wollen. Also zum Jugendamt, dort die Sachlage schildern und um Hilfe bei der Umgangsregelung bitten.
Aber mal so am Rande: er hat eine Freundin, die nicht arbeiten will. Dennoch ziehen sie in eine Wohnung, die nur bezahlt werden kann, wenn sie etwas dazu beiträgt. Gleichzeitig reduziert er seine Arbeitsstunden. Das hört sich irgendwie merkwürdig bzw. alles sehr knapp kalkuliert an. Dazu die Nummer mit dem WG-Zimmer. Muss er jetzt plötzlich so viel Geld sparen, dass er sich nur noch ein Zimmer leisten kann?
Trennt eigentlich er sich oder sie?
von
cube
am 09.06.2019, 18:55
Antwort auf:
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Entschuldigt bitte das Wirrwarr.
Ich war vorher noch emotional durch den Wind.
Die beiden leben noch zusammen in der alten Wohnugn und haben GEMEINSAMES Sorgerecht. Die Trennung war erst heute!
Den neuen Job hat er sich gesucht, weil er vorher pro Woche mit Überstunden an die 60h gearbeitet hatte und fix und fertig war. Sie hatten beschlossen, dass es ihm besser geht wenn er weniger arbeitet. Dann wollte SIE auch aus der alten Wohnung weg. Die neue WOhnung hat mehr oder weniger SIE organisiert und weil sie teurer als die alte ist und er weniger verdienen wird ab Juli, haben sie GEMEINSAM entschlossen, dass sie einen 450 Euro Job annimmt.
Jetzt hat sie heute das Ende bekannt gegeben, aber es hat sich in den letzten 2 Wochen schon angebahnt. Sie haben noch nie eine stabile Beziehung gehabtt, weil sie meinen Bruder für zu sensibel hält und immer mal wieder "ausbricht". Das Kind war nicht geplant. Er ist unglaublich glücklich, eine Familie zu haben und sie ist genervt vom langweiligen Leben.
Also erstmal sollten sie wohl beide in die neue WOhnung ziehen; anfangs kann er vom Ersparten die Miete eh zahlen. Dann sollten von dort aus beide kleine Wohnungen suchen. Und nein, natülich verdient er nicht so wenig, dass er in ne WG muss. Er glaubt halt eben, dass er dann ihr so viel zahlen muss, dass sie ne Wohnung sich leisten kann ohne eigenes Geld. Sie war bereits vor der Schwangerschaft nicht "in der Lage" zu arbeiten, und wird sicher nicht viel dran setzen einen Job zu finden. Sie würde dann wohl Hartz4 kriegen.
von
Saskia w.
am 09.06.2019, 20:58
Antwort auf:
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Aber sie bekommt doch jetzt schon Geld vom Staat, oder hab ich das falsch verstanden? Das gibt´s aber eigentlich nur, wenn beide! zusammen so wenig verdienen würden, dass es nicht reicht. Denn zusammen leben heißt zusammen veranschlagt werden. Bedarfsgemeinschaft.
Wie dem auch sei: längstens bis zum 3. LJ müsste er ihr Unterhalt zahlen. Aber: das entscheidet das Gericht. Sie hat nämlich auch eine Erwerbsobliegenheit und dazu gibt es den Rechtsanspruch der Kita ab dem 1. LJ. Es ist nicht jetzt schon sicher, dass er sie noch 1 Jahr lang finanziell unterstützen muss.
Bei einer Trennung ist leider eher unerheblich, was gemeinsam mal beschlossen wurde.
Das einzige Zugeständnis ist eben der mögliche Unterhalt für sie bis zum 3. LJ.
Aber sie wollte ja eh einen 450 Euro Job machen - wie würde das Kind dann betreut? Gibt es eine Betreuung? Dann kann sie auch arbeiten gehen bzw. muss.
An seiner Stelle würde ich mich schnellstmöglich mit dem JA in Verbindung setzen und mich dort beraten lassen.
von
cube
am 09.06.2019, 22:03
Antwort auf:
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Danke für die Antwort.
ZU deinen Fragen
- Sie bekommt Kinderbetreuungsgeld udn Kindergeld vom Staat (zusammen ca. 300E)
- Kind ist nicht in Kita, da sie das nicht will.
- Geplant war, dass er mind. 1 freien Tag pro WOche hat im neuen Job (Er hat sicher freitags frei) und sie an diesem Tag arbeitet. --> so dass er dann das Kind betreut.
--> ich habs ihm gesagr, dass er zum JA soll! Danke !!
von
Saskia w.
am 09.06.2019, 22:13
Antwort auf:
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Termin beim JA machen. Die 30 std können ihm auch zum Vorteil werden wenn er zB Wechselmodel nutzen möchte. Es kann ihr durchaus zugemutet werden sich auch einen Job zu suchen. In der Zeit wo das Kind bei ihm ist kann sie ja dann arbeiten. so war es ja scheinbar auch abgesprochen.
von
Felica
am 09.06.2019, 22:14
Antwort auf:
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Das sie sich einen Job suchen muss, bevor das Kind 3 Jahre alt ist, ist falsch!
Werden Kinder unter 3 Jahre betreut, besteht keine Erwerbsobliegenheit!
Dies ändert sich, sobald das Kind 3 Jahre alt ist, danach muss sie zumindest Teilzeit arbeiten gehen und kann nur noch die Differenz zu der Zeit vor der Geburt des Kindes geltend machen.
Aber da sie da ja schon arbeitslos war, stehen seine Chancen gut, dass er nur bis zum 3. LJ zahlen muss.
LG
von
Carina_86
am 10.06.2019, 08:08
Antwort auf:
nach Trennung - fragen
Es hat ja auch niemand geschrieben, dass er nicht sehr wahrscheinlich bis zum 3.LJ auch ihr Unterhalt zahlen muss.
Aber hier kommt ja noch hinzu, dass er extra Stunden reduziert hat, damit er das Kind betreuen kann, während sie arbeiten geht. Da bin ich mir nicht so sicher, ob ein Gericht dann nicht auch sagt, sie muss sich jetzt wenigstens einen 450-Euro-Job suchen.
Ab dem 3. LJ muss er aber nicht mehr für sie Unterhalt zahlen - da müssten schon schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Fremd-Betreuung des Kindes unmöglich machen.
Letztendlich bleibt es aber dabei: er soll einen Termin beim JA machen.
Er sollte aber vermeiden, sie jetzt als die "Böse" hinzustellen, schlecht über sie zu reden. Sachlich die Dinge schildern hilft mehr.
von
cube
am 10.06.2019, 17:35
Antwort auf:
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Doch du hast geschrieben, dass sie eine Erwerbsobliegenheit hat und dazu auch den Kita- Rechtanspruch ab dem 1. LJ.
Wenn das Kind ab dem 3. LJ nur einen Halbtags Platz hat und die Mutter damit nur halbtags arbeiten kann, kann der Rest als Unterhalt beansprucht werden.
Ist bei uns grad der Fall...
Meine Kinder haben beide nur einen Halbtagsplatz und die Differenz von meinem jetzigen Gehalt, zum Gehalt vor der Geburt des Großen muss der Vater zahlen.
Aber da die Mutter schon vorher arbeitslos war, braucht er da keine Angst haben.
von
Carina_86
am 10.06.2019, 20:23