Nach Geburt 3 Monate Mutterschutz wegen niedrigem Geburtsgewicht ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Geburt 3 Monate Mutterschutz wegen niedrigem Geburtsgewicht ?

Hallo ! Eine Bekannte meinte, es gäbe nach der Geburt 3 Monate Mutterschutz wenn das Geburtsgewicht des Kindes unter 2500 Gramm sei, trotz fristgerechter Geburt. Meine Krankenkasse sagte "Nur bei Frühgeburten" und ich würde dann einen "roten" Krankenschein benötigen, auf dem irgend etwas von Frühgeburt steht. Was stimmt ? Mein Sohn kam am 1.5. zur Welt, 3 Tage nach errechnetem Termin, aber mit nur 2485 Gramm/45cm. Und es ist wirklich stressig, durch die kleinen Proportionen auch kleiner Magen, 3h sind jetzt das Maximum an Pause zwischen 2 Mahlzeiten. Bei der Hitze im Moment oft auch nur 1h. 1 Monat mehr Schutz und Geld (müssen Krankenkasse und Arbeitgeber zahlen ?) wäre wirklich angemessen. Falls die Regelung stimmt, wo kann ich das nachlesen ? Im Mutterschutzgesetz habe ich nichts gefunden !?

Mitglied inaktiv - 22.05.2002, 21:46



Antwort auf: Nach Geburt 3 Monate Mutterschutz wegen niedrigem Geburtsgewicht ?

Hallo, m. E. stimmt das. Es muss in der Geburtsklinik bei Babies unter 2500 Gramm eine Bescheinigung durch den Arzt ausgestellt werden, dass es sich um eine Früh/Mangelgeburt handelt. Diese Bescheinigung an die Krankenkasse geben, dann können die nicht mehr abwimmeln. Heike

Mitglied inaktiv - 22.05.2002, 22:36



Antwort auf: Nach Geburt 3 Monate Mutterschutz wegen niedrigem Geburtsgewicht ?

Hallo! Müttern von Früh-und Mehrlingsgeburten steht ein Mutterschutz von 12 Wochen statt 8 nach der Geburt zu. Meine Leonie ist in der 39.SSW mit einem Gewicht von 2340 g zur Welt bekommen. ich habe in einer Zeitung gelesen, daß sich die Definition von "Frühgeburt" nicht mehr nach dem Zeitpunkt der Geburt (SSW) richtet, sondern nach dem Geburtsgewicht. Der Frauenarzt hätte sich ja auch mit dem Termin verrechnen können.Somit standen mir noch 4 Wochen Mutterschutzgeld zu, die ich auch bekam. Leider habe ich den Schriftwechsel mit meiner Kasse schon gelöscht,weil´s schon 2 Jahre her ist, und ich kann Dir leider den Paragraphen nicht mehr sagen :(! Vielleicht kann Dir da Frau Bader helfen. Wenn nicht maile mich mal an, ich rufe dann nochmal bei der Sachbearbeiterin an und schau, ob die meine Briefe noch hat. Viele Grüße, Ivonne

Mitglied inaktiv - 23.05.2002, 01:14



Antwort auf: Nach Geburt 3 Monate Mutterschutz wegen niedrigem Geburtsgewicht ?

soweit ich mich an einen Beitrag von Fr. Bader vor einigen Tagen erinnere, soll das entsprechende Gesetz zum Juni/Juli hin dahingehend geändert werden, dass die zusätzliche Mutterschutzzeit für Geburten unter 2500g in Anspruch genommen werden kann. Allerdings muß dieses Gesetz erst noch verabschiedet werden - und wird dann wohl auch nicht mehr rückwirkend für bereits geborene Kinder Geltung haben. Ansonsten ist die bestehende Regel wohl so, dass nicht jedes zu früh (also vor ET) geborene Kind und jedes Kind unter einem bestimmten Gewicht gleich eine Früh- oder Mangelgeburt ist. Entscheidend hier ist die Beurteilung des Arztes. Auf jeden Fall benötigst du von ihm eine Bescheinigung über eine Früh-/Mangelgeburt. Ist er aber der Meinung, alles ist soweit ok, bleibt es leider bei den 8 Wochen. LG aus Bochum Vanessa & No. 3

Mitglied inaktiv - 23.05.2002, 08:43



Antwort auf: Nach Geburt 3 Monate Mutterschutz wegen niedrigem Geburtsgewicht ?

1. Ihr findet hier Bilder unter ..family/benjamin 2. Aussehen tut er eigentlich wie eine Mangelgeburt, hat auch 9 Punkte beim Apgar nach 5/10min bekommen, mußte 1.Nacht noch ins Wärmebettchen, wegen viel zu kalter Hände (hat er von mit geerbt). Inzwischen wiegt er auch schon 2900g, aber ist wirklich stressig mit dem Stillen, die ersten 2 Wochen mußte er auch erst mal lernen, wie man saugt, irgendwie fehlte ihm da ein Reflex, aber das hat er wohl vom Vater, meint Oma. 3. Wäre echt nicht nicht schlecht mit dem 3. Monat, werde die Klinik noch mal anschreiben.

Mitglied inaktiv - 24.05.2002, 18:05



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