Mir wurde nach drei Jahren Erziehungsurlaub aufgrund des Fristablaufs von 4 Jahren kein Arbeitslosengeld Bewilligt. Gibt es jemanden, der rechtlich dagegen vorgegangen ist und wenn ja wie? Ist es auch richtig, dass Zeiten des Bezugs von Mutterschaftsgeld nicht auf den Arbeitslosengeldanspruch angerechnet werden als Beitragszeit?
Viele Grüße Sandy
Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 14:12
Antwort auf:
Nach Erziehungsurlaub???
HAllo,
ich habe da schon mal einen FAll gewonnen.
;-))
Ehrlich.
Die Zeit des EU zählt nicht zu der Zeit der Berechnung hinzu.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann rate ich IHnen: wenden Sie sich an einen Anwalt, gerne an mich, und lassen Sie die Sache prüfen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2003
Antwort auf:
Nach Erziehungsurlaub???
Hallo Frau Bader,
danke für Ihre schnelle Antwort!
Zählt eigentlich der Bezug von Mutterschaftsgeld mit zum Arbeitslosengeld?
Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 18:50