Hallo Frau Bader, stimmt es, daß der Arbeitgeber laut Gestezt verpflichtet ist mich nach dem Erziehungsurlaub für min. 3 Monate einzustellen? Kann er mich in der Zeit kündigen oder erst nach den 3 Monaten? LG Dianna
Mitglied inaktiv - 02.04.2003, 15:32