Schönen guten Tag Frau Bader,
meine Tochter ist 2013 geboren.
April 2014 hab ich mit dem arbeiten 23 Stunden wöchentlich begonnen.
Oktober 2015 hab ich die letzten Monate der Elternzeit bis Mai 2016 genommen.
Nun hätte ich ab dem 23.5 wieder arbeiten müssen weil die Elternzeit komplett zuende ist. Bin jetzt aber wieder schwanger und habe ein Berufsverbot. Welcher Vertrag gilt ab Beendigung der Elternzeit zwecks Gehalt? Mein 23 Stunden Vertrag oder der Geburt vor meiner Tochter 42,5 Stunden. Denn ich habe nun das erste Gehalt wieder bekommen und das ist von der 23 Stunden Woche. Müsste es nicht der alte Vertrag sein?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Katlhu
am 30.06.2016, 15:58
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2016
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Da hilft nur ein Blick in Deine Verträge.
Für mich ist in Deiner Aufführung nicht klar, was ab April 14 vereinbart war.
Teilzeit in Elternzeit mit 23 Stunden
oder befristete Reduzierung der Stundenzahl oder Änderungsvertrag (und den Anspruch auf Deine Vollzeitstelle verloren) ?
Mitglied inaktiv - 30.06.2016, 17:20
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Ab 4.14 haben wir telefonisch ausgemacht das ich wieder mit 23 Stunden beginne. Hab dann bis 10.15 gearbeitet. Danach war ich bis 23.5.16 wieder in der restlichen Elternzeit. Nun hab ich aber wegen Krankheit eine BU und arbeite nicht mehr bis zur Entbindung.
von
Katlhu
am 30.06.2016, 17:30
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Bin ja kein Profi aber für mich klingt das ungünstig und im schlimmsten Fall nach Rechtsstreit... Bis dato hat sich der AG ja aber noch nicht geäußert oder?
Bis wann hast Du den schriftlich EZ beim AG nach der Geburt 2013 beantragt? Bis April 2014 oder Mai 2016?
Mitglied inaktiv - 30.06.2016, 18:09
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Bis Mai 2016
von
Katlhu
am 30.06.2016, 18:15
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Dann würde ich behaupten, dass Dein alter Vertrag wieder auflebt und Du nun ein Recht auf das Vollzeitgehalt via BV hast.
Mitglied inaktiv - 30.06.2016, 18:18
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Ich rufe morgen nochmal zusätzlich bei einem Anwalt an.
von
Katlhu
am 30.06.2016, 18:22
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Schauen wir mal was Frau Bader sagt. Bin ja nur der Laie.
Mitglied inaktiv - 30.06.2016, 18:37
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Es gibt keine Vertragsänderung ?
Wenn doch auf was ist die befristet ?
Habt ihr ausgemacht 23 Stunden IN Elternzeit ?
Rate erst beim AG anzurufenden, wenn alte Vertrag noch Bestand hat und darauf hinzuweisen. Gleich mit Anwalt verhärtet die Fronten.
Auch die KK kann vermitteln mit dem AG, sie ersetzen ihm ja den Lohn durch die Umlage 2.
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2016, 07:28
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Aber welchen liebe Frau Bader?
von
Katlhu
am 01.07.2016, 15:11
Antwort auf:
Nach Elternzeit
Der der dann aktiv ist.
Hast Du meine Fragen dazu gesehen ?
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2016, 17:26