Liebe Frau Bader,
ich habe eine Frage zu meinen Arbeitsverhältnis.
Ich habe 09/11 eine Vollzeitstelle angetreten. Im 04/13 habe ich eine Tochter entbunden und bin während der Elternzeit erneut schwanger geworden. Entbindung war 01/15. Nun möchte ich ab dem 1.7.16 wieder arbeiten gehen. Antrag auf 30 h habe ich rechtzeitig gestellt. Leider ist mein bisheriger Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden, d.h. die Stelle wurde komplett gestrichen. Nun wurde mir im Personalgespräch nahegelegt zu kündigen. Ich habe momentan aber nichts anderes in Aussicht. Daher muss ich nächste Woche einen komplett neuen Arbeitsvertrag für eine neue Stelle, die mir nun zwangsweise angeboten wurde unterschreiben. Davor habe ich etwas Angst. Darf mein AG mir das Gehalt kürzen, da die neue Stelle eine weniger hohe Qualifikation erfordert? Muss ich einer erneuten Probezeit zustimmen? Gibt es noch andere Sachverhalte auf die ich achten muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
sukaseli
am 10.06.2016, 12:08
Antwort auf:
Nach Elternzeit neuer Arbeitsvertrag
Hallo,
hat der Betrieb mehr als 15 AN?
Dann muss der AG betriebliche Gründe für die Ablehnung nennen.
Ich würde nicht kündigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.06.2016
Antwort auf:
Nach Elternzeit neuer Arbeitsvertrag
Ich würde da an deiner Stelle GAR NICHTS unterschreiben und auch nicht kündigen!!!
Wenn dein Arbeitgeber meint, er könne dich nicht mehr oder nur anders einsetzen, dann muss ER dir kündigen oder ggf. eine Änderungskündigung aussprechen oder einen Aufhebungsvertrag mit dir VEREINBAREN.
Ich gehe davon aus, dass wenn du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben sollst, damit sicher auch ein geringeres Gehalt verbunden ist. Würde sich nichts ändern, müsste ja kein neuer Vertrag erstellt werden.
Zur Unterschrift eines neuen Arbeitsvertrages kann dich dein Arbeitgeber nicht zwingen! Ein Vertrag ist eine beidseitige(!) Willenserklärung. Du hast einen bestehenden Arbeitsvertrag, dieser kann nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.
Das Problem ist nur, dass dein Vertrag VZ ist und du nur TZ arbeiten möchtest (oder kannst?). Aber so wie sich das anhört, würde dir dein Arbeitgeber selbst bei VZ eine andere Stelle (mit anderen Bedingungen?) aufs Auge drücken?
von
chrissicat
am 10.06.2016, 13:07
Antwort auf:
Nach Elternzeit neuer Arbeitsvertrag
Ja, das Unternehmen hat mehr als 15 Mitarbeiter. Kündigen werde ich definitiv nicht, auch mangels Alternativen. Ist es denn okay, wenn ich durch einen neuen Arbeitsvertrag schlechter bezüglich niedrigerer Bezahlung o.ä. gestellt werde? Die Gründe wurden mir im Personalgespräch schon mitgeteilt. Aufgrund von diversen Umstrukturierungen ist auch mein ehemaliger Arbeitsplatz weggefallen, weil es sich nicht rentiert hat.
Vielen Dank.
von
sukaseli
am 10.06.2016, 17:23
Antwort auf:
Nach Elternzeit neuer Arbeitsvertrag
Wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst, der sich zudem nicht auf eine mögliche EZ bezieht, dann kündigst Du. Nennt sich Änderungskündigung. Du "kündigst" Deinen alten Vertrag auf dem Du eben einen gesetzlichen Anspruch hast und stimmst einem neuen zu. Und ja klar, der neue muss sich nicht an den alten Konditionen halten - ist ja ein neuer Vertrag.
Niemand zwingt Deinen AG dir jetzt weniger zu zahlen usw. Er könnte auch hingehen und sagen, OK, der alte Platz ist nicht mehr da, etwas vergleichbares auch nicht, aber das kann nicht Problem der Mitarbeiter sein. Wir schauen was passen könnte, Gehalt usw bleibt aber bei dem was vorher war. das er dich jetzt schlechter stellen will ist eine beliebte Masche zur "Umstrukturierung". Wenn man sich da als Arbeitnehmer drauf ein läßt kann man nur sagen, schön dumm....
Mitglied inaktiv - 10.06.2016, 18:23
Antwort auf:
Nach Elternzeit neuer Arbeitsvertrag
In einem NEUEN Vertrag können natürlich auch schlechtere Bedingungen VEREINBART werden. Ein Vertrag ist beidseitig, dennoch muss zunächst der alte Vertrag beendet (gekündigt, aufgelöst o.ä.) werden, sonst hättest du ja zwei Verträge gleichzeitig.
Oder geht es nicht um einen neuen Vertrag sondern nur eine Vertragsänderung? Aber auch diese wäre beidseitig.
Der Arbeitgeber kann aber nicht einfach sagen: "Ihr Arbeitsplatz ist weggefallen. Entweder Sie unterschreiben einen neuen Vertrag oder müssen kündigen."
Du hast einen bestehenden Arbeitsvertrag und dein Arbeitgeber muss dir eine entsprechende Stelle anbieten. Alternativ müsste ER dir kündigen.
von
chrissicat
am 10.06.2016, 18:28