Nach Elternzeit arbeitslos welchen anspruch habe ich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Elternzeit arbeitslos welchen anspruch habe ich?

Hallo mein Mann hat 9 Monate Elternzeit nach der Kündigung seiner Firma genommen diese sind in einem Monat um und er muß sich arbeitslos melden. Leider werden wir bei unserem Arbeitsamt eher als Faul und nicht arbeitwillig hingestellt auch wenn er davor immer arbeiten war. Naja egal nun zu meiner Frage ich bin Hausfrau und er meldet sich dann arbeitslos welche Anspruche haben wir? Da ich ja nicht arbeitssuchend gemeldet bin bekomme ich nichts aber werde ich nicht trotzdem dazu berechnet? Können sie mir da evtl etwas weiterhelfen? Lg stefanie

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 22:37



Antwort auf: Nach Elternzeit arbeitslos welchen anspruch habe ich?

Hallo, hatte er die EZ nach Beendigung des Vertrages genommen? Sozusagen auf den Bezug von ARbGeld I verzichtet u sich freistellen lassen? Und Sie waren parallel auch zu Hause? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2010



Antwort auf: Nach Elternzeit arbeitslos welchen anspruch habe ich?

Er hatte damals eine Kündigung von seinen Chef bekommen darauf hin hat er von Juni 9 Monate elternzeit gemacht anstatt sich arbeitslos zu melden. Ich bin seit 2 Jahren Hausfrau und nicht beim Arbeitsamt gemeldet weil sie mich da immer nur fertig gemacht haben und runtergeputzt haben so das ich nicht mehr hin bin. Er hat jedoch noch anspruch auf Arbeitslosengeld, jedoch weis man nicht wie es berechnet wird da wir davor noch kein Kind hatten und nicht Verheiratet waren, Danke ihnen für ihre hilfe

Mitglied inaktiv - 23.04.2010, 21:28



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