Sehr geehrte Frau Bader,
im Sep.2010 endet nach fünf Jahren meine Elternzeit ( bin Mutter von zwei Jungs). Ich habe meinem Arbeitgeber ( Prsonalbüro und Betriebsrat),
bereits tel. als auch schrieftl. mitgeteilt, das ich dann wieder arbeiten kommen möchte, im Rahmen der Betreungszeiten meiner Kinder, aber nur in Teilzeit ( 3- 4x max.6 Std/tgl.) und habe auch angeboten in einer anderen Abeitelung als vorher zu arbeiten. Muss mein Arbeitgeber mir eine Teilzeitstelle im Rahmen meiner Anfrage anbieten ( Unternehmen mit 135 Mitarbeitern) oder kann er mir etwas anbieten, wo er genau weis, das ich es nicht annehmen kann. Ich habe dort vor der Elternzeit 13 Jahre voll gearbeitet.
Mit freundlichen Grüssen
s-jac
Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 22:35
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeiten in Teilzeit
Hallo,
einen Anspruch auf TZ werden Sie wahrscheinlich haben - wenn keine wichtigen betriebl. Gründe entgegenstehen.
Aber leider nicht auf bestimmte Zeiten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2010
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeiten in Teilzeit
Hallo
Er muss Dir bei er Betriebsgrösse auf jeden Fall Teilzeit anbieten, wenn nicht superdringende betriebliche Gründe, die er belegen muss, dagegen sprechen.
Allerdings, die Zeiten kann er sich aussuchen, ist da weisungsbefugt.
In ganz ganz vielen Firmen läuft das harmonisch und ist kein Problem :-)
Aber wenn er will, könnte er auch sagen 11-17 Uhr, auch wenn der Kindergarten um 15 Uhr schliesst.
Es sei denn, Du hast andere Zeiten in Deinem Vertrag vereinbart, die muss er dann schon einhalten.
Ist da nichts festgelegt, dann könnte er,.. wenn er wollte.....
Aber we gesagt, in der Regel wird man sich da einig und alles ist gut !
Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 22:48