Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit geht bis 05.02.2017 angenommen ich wäre bis dahin wieder Schwanger der Entbindungstermin aber erst z.B. Juni wäre und ich dann von Februar bis sechs Wochen vor ET Vollzeit arbeiten gehen würde hätte ich dann da schon wieder Anspruch auf das Mutterschaftsgeld? Oder wie lange muss man arbeiten damit man das Mutterschaftsgeld bekommt? Lg
von rike2014 am 29.01.2016, 23:08