Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 6.7.2016 geboren. Somit würde meine Elternzeit jetzt enden. Allerdings habe ich diese bis Januar 2018 verlängert und beziehe somit das nächste halbe Jahr kein Elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger. Da ich toxoplasmose negativ bin, war ich vor der Geburt meines ersten Kindes sofort im Beschäftigungsverbot. Was jetzt beim zweiten Kind genauso sein wird. Würden Sie mir jetzt raten meine Elternzeit sofort zu beenden und ins Bv zu gehen? Damit ich überhaupt etwas Elterngeld bekomme? Die Frage ist, darf ich das überhaupt oder ist es gegenüber meines Arbeitgebers frech? Würde ich die Elternzeit nicht abbrechen, bis Januar Zuhause bleiben und das zweite Kind im März geboren, wie errechnet sich dann mein Elterngeld? Mit freundlichen Grüßen Flower2012

von Flower2012 am 01.07.2017, 08:31



Antwort auf: Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Die EZ zu beenden und in ein BV zu gehen ist rechtlich nicht möglich 2. Das MuschG ändert sich, in 2018 kann der Ag Sie nicht einfach in ein Bv schicken, er muss versuchen, Sie umzusetzen. 3. Selbst bei einer Tätigkeit im Kindergarten bekommt man nicht unbedingt ein BV. Hierzu: http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/Toxoplasmose-und-Zytomegalie_269151.htm 4. Das Eg berechnet sich nach dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt. Da wird bei Ihnen nicht viel mehr als die 300 € + Geschwisterbonus rauskommen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2017



Antwort auf: Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot

Du darfst die elternzeit nicht beenden um in ein Bv zugehen, das wäre nicht frech das wäre sozialbetrug. Dein Elterngeld wird nach dem Gehalt der letzten 12 monate vor geburt berechnet, ausgeklammert werden die ersten 12 lebensmonate vor Geburt. Somit ist es bei dir eine Mischung 6Monate jetzige Schwangerschaft 6 Monate vor dem mutterschutz des ersten Kindes. Zudem 10% geschwister bonus wenigstens 75€ Falls dein neuer mutterschutz noch in der Elternzeit beginnt beendest du deine Elternzeit einen tag vor Beginn. Du bekommst dann volles.mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.

von sterntaler82 am 01.07.2017, 08:46



Antwort auf: Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot

Meines Wissens gibt es kaum einen Beruf, in welchem eine fehlende Toxoplasmose Immunität zu einem Beschäftigungsverbot führen würde. Außerdem weißt du nicht, ob du jetzt immer noch Toxo negativ bist. Und du weißt auch nicht, ob der Arbeitgeber jetzt einen Ersatzarbeitsplatz für dich hätte. Die Elternzeit kannst du jedenfalls nicht vorzeitig beenden, um in ein BV zu gehen.

Mitglied inaktiv - 01.07.2017, 08:50



Antwort auf: Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot

Gehe Teilzeit in Elternzeit arbeiten, sonst siehsts mau aus und ja, EZ beenden um ins BV zu gehen ist Betrug, gelingt vielleicht für einen kurzen Moment und dann kommt der Knall und man darf das erhaltene Geld zurückzahlen.

Mitglied inaktiv - 01.07.2017, 10:47



Antwort auf: Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot

Deswegen informiere ich mich ja, das dies Betrug ist wusste ich nicht. Ich arbeite als Fleischfachverkäuferin und darf somit nicht in Berührung von rohem Fleisch kommen. Außerdem heben wir täglich locker 10 bis 15kg Gewicht.

von Flower2012 am 03.07.2017, 11:47



Antwort auf: Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot

Ähmmm, DAS !!!! stimmt soooooo nicht. Weiß ich zufälligerweise weil ich selbst mit rohem Fleisch arbeite. es langt wenn man Handschuhe anzieht, damit ist man vor Toxo geschützt außer man meint eben einen Schluck Blut nehmen zu müssen oder am rohen Steak nagen zu müssen. Sollte der AG beim letzten Mal ein BV ausgesprochen haben dann hattest Du verdammt viel Glück wegen seinem Unwissen. Schau mal hier: http://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/verkaeuferinnen-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7308 Ich habe die Auskunft damals direkt vom Arbeitsschutz bekommen. Und ich arbeite nicht nur mit dem "zerlegten" Fleisch an der Theke sondern ich schneide selbst Rouladen, Gulasch usw. Selbst der Aspekt heben galt nicht, weil es hieß das muss dann ein Kollege übernehmen. Keine Ahnung wie viele der E2-Kisten ich trotzdem wuchten musste. Vom Dienst an - oder sollte ich besser sagen in der Theke (eine ist eine tiefe) ganz abgesehen. Da hat mich nicht mal die Vorderwand-Plazenta vor geschützt.

Mitglied inaktiv - 03.07.2017, 18:01



Antwort auf: Nach Elternzeit Beschäftigungsverbot

Das BV hast du nicht wegen der Toxoplasmose erhalten, sondern eher aus anderen Gründen. Denn niemand sollte rohes Fleisch verkosten oder die Finger in den Mund stecken. Es ist eine Hygienefrage. Es ist nicht gesagt, dass du wieder ein BV bekommst, nur weil du es früher mal hattest. Vielleicht hat dein AG inzwischen eine Umsetzmöglichkeit.

Mitglied inaktiv - 03.07.2017, 21:25



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