Nach Elternzeit - Aufhebungsvertrag - Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Elternzeit - Aufhebungsvertrag - Kündigung

Hallo Frau Bader, ich wollte mal fragen wie sie die Situation sehen. Ich stehe mit meinem Chef seit Mitte November in Gesprächen, bezüglich meiner Tätigkeit nach der Elternzeit. Diese endet am 11.11 2019. Noch vor meinem Mutterschutz wurde mir von den neuen Kollegin die mich vertritt mitgeteilt, dass sie sich die Stelle mit mir teilt. Der Arbeitgeber hat mir auch zugesichert, dass ich nach der Elternzeit in Teilzeit wieder kommen kann. Jetzt möchte die neue Kollegin nicht mehr in Teilzeit arbeiten und der Chef benötigt keine 2 Angestellten für diesen Job und nur mit mir in Teilzeit würde es nicht ausreichen. Daher hat er mir vor Weihnachten mitgeteilt, dass ich kündigen soll nach der Elternzeit. Heute kam es zu einem weiteren Gespräch indem er sagte, dass wir einen Aufhebungsvertrag machen. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich kein Aufhebungsvertrag unterschreiben werde und auch nicht selbst kündige. Er sagt ich könnte mich ja um einen neuen Job zum Ende der Elternzeit, in Teilzeit, kümmern. Er will schließlich nicht doppelt zahlen und er müsste mir nur meinen alten Job von 40 Stunden anbieten. Ich habe ihm gesagt, dass ich dann die 40 Stunden antreten werde. In der Hoffnung, dass er mich kündigt und ich dann bis zur Kündigungsfrist arbeite und dann bei einem anderen Arbeitgeber anfange. Er sagt, es macht keinen Unterschied wer kündigt, ich bräuchte einen neuen Job. Ich finde das dreist. Wurde nicht auch ein mündlicher Arbeitsvertrag über die Teilzeitregelung geschlossen? Wir sind ein kleiner Betrieb, inkl. mir 6 Angestellte und 2 Ärzte Ich bin noch total aufgebracht, sorry für den langen Text und die Flüchtigkeitsfehler. Vielen Dank im Voraus Viele Grüße Hausfrau007

von Hausfrau007 am 21.02.2019, 13:06



Antwort auf: Nach Elternzeit - Aufhebungsvertrag - Kündigung

Hallo, da im Betrieb weniger als 15 Arbeitnehmer hat, haben Sie kein Anspruch auf Teilzeit. Sinnvoll wäre es, wenn Sie sich bereits während der Elternzeit woanders eine Teilzeittätigkeit suchen und am Ende der Elternzeit entscheiden, wie es weitergehen soll. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2019



Antwort auf: Nach Elternzeit - Aufhebungsvertrag - Kündigung

Nein, einen mündlich geschlossenen Vertrag über TZ hast du nicht. Ein Antrag auf TZ muss immer schriftlich und fristgerecht erfolgen. In leinbetrieben wie deinem hat man jedoch keinen Rechtsanspruch auf TZ. Natürlich hast du ein Recht auf deinen alten VZ-Vertrag - sofern du ihn erfüllen kannst (Betreuung vorhanden?). Dein AG kann dir dann eben ganz normal und fristgerecht kündigen. Und die muss auch bei einem Kleinbetrieb gerechtfertigt sein - kommst du also in VZ zurück, kann die Begründung nicht lauten "weil die EZ-Vertretung mir besser in den Kram passt" und auch nicht "betriebliche Gründe", wenn er gleichzeitig eben die Stelle neu besetzt. Selbstverständlich macht es einen Unterschied, wer kündigt. Kündigst du selbst ohne Not bekommst du eine Sperre von 3 Monaten beim ALG. Kündigt er dir, eben nicht. Nenene, der will es sich schön einfach machen - mach das nicht mit. Andere Frage: wie lange hast du denn EZ beantragt? Wenn du zufällig 2 volle Jahre genommen hast, würde ich auf das 3. Jahr verlängern (da hat der AG kein Mitspracherecht) und in der Zeit dann zB woanders arbeiten (geht aber nur mit Zustimmung des AG bzw. wenn der dir keine TZ-Stelle anbieten kann - was er ja nicht kann/will ;-)

von cube am 21.02.2019, 13:49



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