Guten Tag Frau Bader.
Meine Tochter ist am 19.12.2018 geboren und seit Januar 2020 bin ich Teilzeit (aber noch in Elternzeit) wieder arbeiten. Meine Elternzeit endet zum 19.12.2020 und ich habe meinem Arbeitgeber im Antrag auf Elternzeit auch genau geschrieben, dass ich nach Beendigung der EZ wieder Vollzeit arbeiten möchte. Hab das auch nochmal mündlich im Februar beim Mitarbeitergespräch zu ihm gesagt. Dass er das auf jeden Fall im Hinterkopf behalten soll. Nun ist es so, dass ich wegen der Kita eine Arbeitgeberbescheinigung gebraucht habe und er jetzt so tut, als ob er nichts davon wüsste, dass ich wieder Vollzeit arbeiten möchte. Aufgrund der derzeitigen Mitarbeitersituation gäbe es für mich auch keine Möglichkeit, ab Dezember/Januar wieder Vollzeit zu arbeiten. Eigentlich habe ich aber Anspruch darauf, oder wie ist das? Wie könnte ich das auch so durchsetzen?
von
Elmar
am 29.05.2020, 12:32
Antwort auf:
Nach Elternzeit Anspruch auf Vollzeit?
Hallo,
mit dem Ende der EZ lebt der VZ-Vertrag wieder auf. Sie haben Anspruch auf die VZ-Tätigkeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2020
Antwort auf:
Nach Elternzeit Anspruch auf Vollzeit?
ja du hast einen anspruch drauf.
von
Felica
am 29.05.2020, 12:40
Antwort auf:
Nach Elternzeit Anspruch auf Vollzeit?
nach der EZ hast du anspruch auf entweder DEINEN alten Job oder einen vergleichbaren in der zeit, die du vor der elternzeit gearbeitet hast. wenn das vollzeit war, ist es auch vollzeit. und da er dir nicht nachweisen kann dass ihr einen tz vertrag für nach der ez geschlossen habt muss ihm klar sein dass du vollzeit kommst und er dich vollzeit beschäftigen muss. jetzt musst du für dich klären, ob du tatsächlich vollzeit arbeiten kannst, denn wenn nicht, musst du einen teilzeitvertrag ab nach der eltenrzeit schließen, dann ist dein vollzeitvertrag aber futsch.
von
mellomania
am 29.05.2020, 13:04
Antwort auf:
Nach Elternzeit Anspruch auf Vollzeit?
Solange dein Hauptvertrag in VZ nicht durch einen neuen TZ-Vertrag ausgehebelt wurde, brauchst du sogar gar nichts speziell sagen bzgl VZ nach derEZ - denn rein rechtlich steht dir dann deine alte Stelle bzw. eine vergleichbare einfach zu.
Durchsetzen, in dem du ihm deinen Vertrag zeigst :-) der hat ja noch Gültigkeit. Die EZ lässt diesen nur ruhen, aber nicht unwirksam werden.
Wäre für mich nur die Frage, ob du nicht dummerweise einen TZ-Vertrag abgeschlossen hast, der nicht nur auf die EZ begrenzt wurde.
von
cube
am 29.05.2020, 13:45