Frage: Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?

Hallo! Ich bitte hier um Rat.... Ich beziehe jetzt nur noch bis Juni 2014 Elterngeld, da wir erst ab Oktober einen Krippenplatz bekommen haben und ich ab Oktober wieder (halbtags) arbeiten gehe, ist meine Frage, ob ich für Juli, August,September Arbeitslosengeld beantragen kann?? LG

von Kruemel186 am 30.04.2014, 14:41



Antwort auf: Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?

Hallo, nein, da Sie ja das Kind betreuen und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2014



Antwort auf: Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?

Hallo. Nein da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zu Verfügung stehst da du keine Betreuung für euer Kind hast.

von CKEL0410 am 30.04.2014, 14:43



Antwort auf: Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?

Was hat das denn mit der Betreuung zu tun? Hab ich anderweitig Anspruch?

von Kruemel186 am 30.04.2014, 15:14



Antwort auf: Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?

Das tust Du nicht, also hast Du keinen Leistungsanspruch bis Du Kinderbetreuung nachweisen kannst. Für Dich und Kind ist der Vater zuständig bis Du wieder Einkommen hast. Reicht sein Verdienst nicht aus eventuell noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Auch unverheiratet.

von Sternenschnuppe am 30.04.2014, 17:45



Antwort auf: Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?

Hallo, nein Anspruch auf ALG hast du keinen. Aber Anspruch auf das Betreuungsgeld, evtl. Landeserziehungsgeld (wo kommst du her?) und versuch es mal mit diversen finanziellen Hilfen wie Kindergeldzuschlag und Wohngeld. Ist zwar wieder viel Bürokram, aber kann sich lohnen

von nfr53 am 06.05.2014, 14:27



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