Hallo!
Ich bitte hier um Rat.... Ich beziehe jetzt nur noch bis Juni 2014 Elterngeld, da wir erst ab Oktober einen Krippenplatz bekommen haben und ich ab Oktober wieder (halbtags) arbeiten gehe, ist meine Frage, ob ich für Juli, August,September Arbeitslosengeld beantragen kann??
LG
von
Kruemel186
am 30.04.2014, 14:41
Antwort auf:
Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?
Hallo,
nein, da Sie ja das Kind betreuen und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2014
Antwort auf:
Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?
Hallo. Nein da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zu Verfügung stehst da du keine Betreuung für euer Kind hast.
von
CKEL0410
am 30.04.2014, 14:43
Antwort auf:
Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?
Was hat das denn mit der Betreuung zu tun? Hab ich anderweitig Anspruch?
von
Kruemel186
am 30.04.2014, 15:14
Antwort auf:
Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?
Das tust Du nicht, also hast Du keinen Leistungsanspruch bis Du Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Für Dich und Kind ist der Vater zuständig bis Du wieder Einkommen hast.
Reicht sein Verdienst nicht aus eventuell noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag.
Auch unverheiratet.
von
Sternenschnuppe
am 30.04.2014, 17:45
Antwort auf:
Nach Elternzeit Anspruch auf ALG?
Hallo,
nein Anspruch auf ALG hast du keinen. Aber Anspruch auf das Betreuungsgeld, evtl. Landeserziehungsgeld (wo kommst du her?) und versuch es mal mit diversen finanziellen Hilfen wie Kindergeldzuschlag und Wohngeld. Ist zwar wieder viel Bürokram, aber kann sich lohnen
von
nfr53
am 06.05.2014, 14:27