Hallo,
sie haben mir bereits einmal geholfen und dazu habe ich eine abschließende Frage.
Ist es möglich, dass der AG mir auf Antrag nach der EZ ein Teilzeitvertrag gibt, wobei er mich am ersten Tag nach der EZ mit einer 3monatigen Frist kündigen kann?
Ziel soll sein, nach meiner EZ noch eine Weile dort in TZ zu arbeiten, meinen VZVertrag kann ich aber nicht wahrnehmen. Zur Überbrücken würde mein AG noch bis zu 3 Monate in TZ beschäftigen. Ich bat um Kündigung dererseits damit ich keine Sperrfrist wegen ALG 1 bekomme. Das sei nicht möglich.
Aber erst eine Eigenkündigung und dann bein gleichen AG eine befristete TZ birgt hohes Risiko wg. Sperrzeit.
Dankeschön
von
Nerwen86
am 07.08.2018, 22:18
Antwort auf:
Nach EZ kündigen lassen vom Arbeitgeber
Hallo,
das verstehe ich nicht. Oben schreiben Sie, der Arbeitgeber soll sie kündigen, weiter unten, dass er nicht kündigen will.
Auch ist mir nicht nachvollziehbar, warum er ihnen einen Teilzeitvertrag anbietet, Sie auch Teilzeit arbeiten wollen aber die trotzdem von diesem Arbeitgeber weg wollen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2018
Antwort auf:
Nach EZ kündigen lassen vom Arbeitgeber
warum kündigen? Ich würde das als AG auch nicht machen. Wenn der AG Pech hätte, müsste er Dir ggf. noch eine Abfindung zahlen. Das Arbeitsamt könnte von Dir verlangen eine Kündigungsschutzklage einzureichen...
Was Du auch beachten musst ist:
Wirst Du in TZ arbeitslos bekommst Du auch nur TZ Arbeitslosengeld.
Allerdings bin ich keine Rechtsanwältin und gespannt auf deren Antwort.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 08.08.2018, 09:08