Nach Beschätigungsverbot bis zur 20ten Schwangerschaftswoche weiterhin krank

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Beschätigungsverbot bis zur 20ten Schwangerschaftswoche weiterhin krank

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meiner derzeitigen Situation. Ich befinde mich auf Grund eines fehlenden Immunschutz im Beschäftigungsverbot bis zur Vollendnung der 20ten Schwangerschaftswoche. Danach werde ich jedoch aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen krank geschrieben. Rutsche ich nun direkt ins Krankengeld nach dem Beschäftigungsverbot oder muss mein Arbeitgeber wie gewohnt 6 Wochen den Lohn fortzahlen? Gilt das Beschäftigungsverbot als "krank" bzw. "Krankschreibung"? Liebe Grüße, Sina Kleber

von sina.kl22 am 28.04.2017, 09:07



Antwort auf: Nach Beschätigungsverbot bis zur 20ten Schwangerschaftswoche weiterhin krank

Hallo, bestanden denn die Komplikationen schon eher? AU geht BV vor. Aber ansonsten muss der AG den Lohn zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2017



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