Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meiner derzeitigen Situation. Ich befinde mich auf Grund eines fehlenden Immunschutz im Beschäftigungsverbot bis zur Vollendnung der 20ten Schwangerschaftswoche. Danach werde ich jedoch aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen krank geschrieben. Rutsche ich nun direkt ins Krankengeld nach dem Beschäftigungsverbot oder muss mein Arbeitgeber wie gewohnt 6 Wochen den Lohn fortzahlen? Gilt das Beschäftigungsverbot als "krank" bzw. "Krankschreibung"? Liebe Grüße, Sina Kleber
von sina.kl22 am 28.04.2017, 09:07