Guten Tag ,
ich habe ab Juni Teilzeit mit eine Verringerung meiner Arbeitszeit innerhalb der noch bis September gehenden Elternzeit von bisher (vor Elternzeit) 30 Stunden auf 20 Stunden beantragt. Feedback steht noch aus.
Ist es möglich jetzt noch die Elternzeit für ein weiteres Jahr zu verlängern -mit Teilzeit in Elternzeit von 20 h- um den Kündigungschutz mitzunehmen? Wenn ja mit welcher Begründung? Danke!!!
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 12:49
Antwort auf:
Nach Antrag auf Teilzeit in Elternzeit Elternzeit verlängern?
Hallo,
wenn Sie bereits 2 J. beantragt hatten, können Sie die Verlängerung einfach dem AG mitteilen. Ansonsten muss er, egal welche Begründung, zustimmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2009
Antwort auf:
Nach Antrag auf Teilzeit in Elternzeit Elternzeit verlängern?
besten Dank, ich hatte vorher 2 jahre, jetzt fürchte ich,dass er die Reduzierung von 30 auf 20 Stunden und das Arbeiten in der Elternzeit ablehnt.. gruss
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 13:20