Frage:
nach Ablauf der Elternteil 10/2016
ist zwar erst im Oktober soweit, dennoch mache ich mir jetzt schon Gedanken. Ich habe noch einen Arbeitsvertrag mit meinem letzten Arbeitgeber, aber durch Umzug liegt die Arbeitsstelle 300 km weit weg. Ich kann dort also nicht mehr arbeiten und muß mir etwas neues suchen.
Ich weiß das es am besten ist wenn mein Arbeitgeber MIR kündigt und nicht andersherum. Da ich hier auf dem Dorf wohne glaube ich nicht das ich so schnell eine neue Arbeit finde und werde mich dann erst mal arbeitslos melden. Habe ich eigentlich irgendeinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und wenn ja wieviel Prozent von meinem vorherigen Lohn ist das? Oder werde ich gleich mit Arbeitslosengeld 2 eingestuft? Wieviel wird mir angerechnet wenn ich einen Minijob annehme?
Ich kenne mich in der ganzen Materie überhaupt nicht aus, und wäre wirklich dankbar über eure Antworten.
von
meleknur12
am 20.10.2015, 18:29
Antwort auf:
nach Ablauf der Elternteil 10/2016
Hallo,
der AG hat doch keinen Grund zum kündigen.
Wenn es einen Grund für den Umzug gibzt, zB Arbeitswechsel des Ehemannes, ist es doch kein Problem.
Ansonsten müssen Sie mit einer Sperre rechnen.
Ansonsten haben Sie Anspruch, aber nur für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
ZB halbe Tage gleich halbes Arbeitslosengeld 1.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2015
Antwort auf:
nach Ablauf der Elternteil 10/2016
Hallo,
wäre denn die Betreuung des Kindes gesichert? Ohne dies besteht ohnehin kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei einer Betreuungszeit, die nur Teilzeit zuließe eben nur anteilig. Eine zeitige Sperre (3 Monate) ist von den Umständen abhängig, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.
LG
Lina
von
Lina_100
am 20.10.2015, 20:03
Antwort auf:
nach Ablauf der Elternteil 10/2016
Hallo Lina, danke für deine Antwort.
Mein Sohn ist in der Kindertagesstätte. Ich könnte als Teilzeit quasi anfangen.
Die Sache ist nur das hatte ich vorhin nicht erwähnt. Mein aG hatte mir eigentlich telefonisch eine homeoffice Tätigkeit angeboten. (4 Tage von zuhause und einen Tag in der Woche in die Firma). Welche ich dann sofort angenommen habe. Daraufhin hab ich meine ag geschrieben dass ich auch jetzt schon anfangen kann. Also elternzeit frühzeitig beenden und arbeiten.
Irgendwas ist in der Firma schief gelaufen ich bekomme diesen Job nicht.!!
Es heißt jetzt nur das ich dort arbeiten muss also 5tage.
Bin enttäuscht.
Ich habe ja auch noch eine änderugskündigung bekommen weil mein AG auch noch umgezogen ist.
Alles etwas verzwickt. (Ich bin seit 1999) dort.
Was würdest du an meiner Stelle machen?
Abfindung steht mir keins zu oder?
von
meleknur12
am 20.10.2015, 20:36
Antwort auf:
nach Ablauf der Elternteil 10/2016
An Deiner Stelle würde ich mir vom AG die Genehmigung holen woanders Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu können.
Das Kind ist jetzt schon betreut oder ?
Dann kannst Du ALG1 beantragen in Elternzeit und begibst Dich auf die Suche.
Wenn Du das Angebot des AG nicht annehmen willst oder kannst, dann musst Du kündigen. Drei Monate vor Ablauf der Elternzeit.
Wer hat die Entfernung denn geschaffen ?
Eventuell gibt es dann auch keine Sperre.
Das muss auf jeden Fall vor einer Kündigung mit dem Arbeitsamt abgesprochen werden.
Abfindung wird es nicht geben, da Du nicht willst. Sie bieten ja was an.
von
Sternenschnuppe
am 20.10.2015, 21:23
Antwort auf:
nach Ablauf der Elternteil 10/2016
Hallo sternenschnuppe, danke für deine Antwort. Kann ich während der elternzeit bei einem anderen ag arbeiten?? Das hör ich echt zum ersten mal.:). Danke.
Mein Kind ist in der Kindertagesstätte.
Die Entfernung ist schon enorm.
Ich muss es mir mit der Kündigung echt durch den Kopf gehen lassen.
von
meleknur12
am 20.10.2015, 22:25
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nach Ablauf der Elternteil 10/2016
Klar geht das. Sonst hätte ich das nicht geschrieben :-)
Wenn Du den Vorschlag des AG nicht annehmen willst, dann gibt es nix zu überlegen. Der AG will den Vertrag erfüllen, Du nicht, also musst Du ihn fristgerecht kündigen. Der AG hat keinen Grund dazu und darf es gar nicht in der Elternzeit. Erst danach fristgerecht, dann musst Du aber arbeiten gehen bis die Kündigungsfrist rum ist.
Ergo: er darf es eh nicht vorzeitig und hat auch gar keinen Grund.
von
Sternenschnuppe
am 20.10.2015, 22:50
Antwort auf:
nach Ablauf der Elternteil 10/2016
Hallo Sternenschnuppe, finde das echt klasse von dir das du so hilfsbereit bist. Bist du denn selber auch anwältin? Ganz ganz lieb wirklich. Wollt mich bedanken. :)
von
meleknur12
am 25.10.2015, 22:19