Frage: nach Ablauf der Elternteil 10/2016

 ist zwar erst im Oktober soweit, dennoch mache ich mir jetzt schon Gedanken. Ich habe noch einen Arbeitsvertrag mit meinem letzten Arbeitgeber, aber durch Umzug liegt die Arbeitsstelle 300 km weit weg. Ich kann dort also nicht mehr arbeiten und muß mir etwas neues suchen. Ich weiß das es am besten ist wenn mein Arbeitgeber MIR kündigt und nicht andersherum. Da ich hier auf dem Dorf wohne glaube ich nicht das ich so schnell eine neue Arbeit finde und werde mich dann erst mal arbeitslos melden. Habe ich eigentlich irgendeinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und wenn ja wieviel Prozent von meinem vorherigen Lohn ist das? Oder werde ich gleich mit Arbeitslosengeld 2 eingestuft? Wieviel wird mir angerechnet wenn ich einen Minijob annehme? Ich kenne mich in der ganzen Materie überhaupt nicht aus, und wäre wirklich dankbar über eure Antworten.

von meleknur12 am 20.10.2015, 18:29



Antwort auf: nach Ablauf der Elternteil 10/2016

Hallo, der AG hat doch keinen Grund zum kündigen. Wenn es einen Grund für den Umzug gibzt, zB Arbeitswechsel des Ehemannes, ist es doch kein Problem. Ansonsten müssen Sie mit einer Sperre rechnen. Ansonsten haben Sie Anspruch, aber nur für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. ZB halbe Tage gleich halbes Arbeitslosengeld 1. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: nach Ablauf der Elternteil 10/2016

Hallo, wäre denn die Betreuung des Kindes gesichert? Ohne dies besteht ohnehin kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei einer Betreuungszeit, die nur Teilzeit zuließe eben nur anteilig. Eine zeitige Sperre (3 Monate) ist von den Umständen abhängig, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. LG Lina

von Lina_100 am 20.10.2015, 20:03



Antwort auf: nach Ablauf der Elternteil 10/2016

Hallo Lina, danke für deine Antwort. Mein Sohn ist in der Kindertagesstätte. Ich könnte als Teilzeit quasi anfangen. Die Sache ist nur das hatte ich vorhin nicht erwähnt. Mein aG hatte mir eigentlich telefonisch eine homeoffice Tätigkeit angeboten. (4 Tage von zuhause und einen Tag in der Woche in die Firma). Welche ich dann sofort angenommen habe. Daraufhin hab ich meine ag geschrieben dass ich auch jetzt schon anfangen kann. Also elternzeit frühzeitig beenden und arbeiten. Irgendwas ist in der Firma schief gelaufen ich bekomme diesen Job nicht.!! Es heißt jetzt nur das ich dort arbeiten muss also 5tage. Bin enttäuscht. Ich habe ja auch noch eine änderugskündigung bekommen weil mein AG auch noch umgezogen ist. Alles etwas verzwickt. (Ich bin seit 1999) dort. Was würdest du an meiner Stelle machen? Abfindung steht mir keins zu oder?

von meleknur12 am 20.10.2015, 20:36



Antwort auf: nach Ablauf der Elternteil 10/2016

An Deiner Stelle würde ich mir vom AG die Genehmigung holen woanders Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu können. Das Kind ist jetzt schon betreut oder ? Dann kannst Du ALG1 beantragen in Elternzeit und begibst Dich auf die Suche. Wenn Du das Angebot des AG nicht annehmen willst oder kannst, dann musst Du kündigen. Drei Monate vor Ablauf der Elternzeit. Wer hat die Entfernung denn geschaffen ? Eventuell gibt es dann auch keine Sperre. Das muss auf jeden Fall vor einer Kündigung mit dem Arbeitsamt abgesprochen werden. Abfindung wird es nicht geben, da Du nicht willst. Sie bieten ja was an.

von Sternenschnuppe am 20.10.2015, 21:23



Antwort auf: nach Ablauf der Elternteil 10/2016

Hallo sternenschnuppe, danke für deine Antwort. Kann ich während der elternzeit bei einem anderen ag arbeiten?? Das hör ich echt zum ersten mal.:). Danke. Mein Kind ist in der Kindertagesstätte. Die Entfernung ist schon enorm. Ich muss es mir mit der Kündigung echt durch den Kopf gehen lassen.

von meleknur12 am 20.10.2015, 22:25



Antwort auf: nach Ablauf der Elternteil 10/2016

Klar geht das. Sonst hätte ich das nicht geschrieben :-) Wenn Du den Vorschlag des AG nicht annehmen willst, dann gibt es nix zu überlegen. Der AG will den Vertrag erfüllen, Du nicht, also musst Du ihn fristgerecht kündigen. Der AG hat keinen Grund dazu und darf es gar nicht in der Elternzeit. Erst danach fristgerecht, dann musst Du aber arbeiten gehen bis die Kündigungsfrist rum ist. Ergo: er darf es eh nicht vorzeitig und hat auch gar keinen Grund.

von Sternenschnuppe am 20.10.2015, 22:50



Antwort auf: nach Ablauf der Elternteil 10/2016

Hallo Sternenschnuppe, finde das echt klasse von dir das du so hilfsbereit bist. Bist du denn selber auch anwältin? Ganz ganz lieb wirklich. Wollt mich bedanken. :)

von meleknur12 am 25.10.2015, 22:19



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beanspruch

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Was bedeutet: "Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden." Pro Elternzeit pro Kind? Bei Kind 2 und 3 habe ich jeweils ein Jahr nach Geburt genommen, beide neues Elternzeitgesetz. Der Arbeitgeber hat über 100 Mitarbeiter. Kann ich nun 1 Jahr f...


Arbeitszeit während Elternteil

Folgendes, seit Mai 21 arbeite ich in TZ in Elternzeit 15Std. Gewünscht waren 12Std allerhöchstes 15std. Auf 3-4 Vormittage verteilt. 12 Std wären betrieblichen möglich gewesen. Mein damaliger Chef wollte allerdings 15Std. Verteilt auf einen ganzen Tag und zwei halbe, weil er das besser findet. Habe dem dann natürlich zugestimmt, weil ich fr...


Kündigung nach Ablauf der Elternzeit (unbefristeter Arbeitsvertrag)

Hallo, Meine Elternzeit ist abgelaufen und ich sollte zur arbeiten antreten, bin allerdings wegen starker Übelkeit, Durchfall und Bauchschmerzen krankgeschrieben und daraufhin wurde festgestellt ich bin schwanger. Kann mein AG mich in der krankschreiben kündigen?


3 Jahre Elternzeit pro Elternteil / Darf AG fragen was Partner beantragt?

Hallo Frau Bader, ich habe es schon im normalen Forum versucht nur leider wurden wir da zusammen auch nicht schlauer :-) Ich habe von meinem AG ein Formular bekommen zum Antrag der Elternzeit. Dort wird aber u.a. abgefragt: a) wann/wie viel ich wieder arbeiten möchte in der EZ (ich werde früher wieder einsteigen, aber leider ist derzeit no...


Elternteil verlängern bei Minijob

Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder(`18,`21), und jeweils nur 1 Jahr Elternzeit genommen. Ich fange bei meinem Arbeitgeber auf 450 Euro an. Ist es sinnvoll, die Elternzeit hier zu verlängern? Wenn der Arbeitgeber dieses zustimmt? In Hinblick auch auf die Rente oder bringt diese nicht viel? Ich hätte mit der verlängerten EZ zumindest einen K...


Nur mit Zustimmung des anderen Elternteil in den Urlaub?

Hallo, Ich hoffe sie können uns helfen. Mein Partner ist seit ca. 2 Jahren getrennt von seiner Ex. Sie hat die Kinder damals einfach mitgenommen ohne zustimmung vom Vater oder vom Gericht. Sie haben das geteilte Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder sind 6 & 4 Jahre alt. Es gibt aktuell keine feste Regelung wer wie und wa...


Kann ein Elternteil das Sorgerecht freiwillig abgeben

Hallo Frau Bader, Ich frage für eine Freundin hier kurz die eckdaten, Eltern geschieden gemeinsames Sorgerecht , zwei Kinder vorhanden, beide Kinder brauchen verschiedene Therapien und sind regelmäßig bei Ärzten, die Mutter braucht regelmäßig Unterschriften vom Vater. Dieser hat jetzt angeboten das Sorgerecht ihr zu geben ( er hat kein Intere...


Schwimmunterricht-Grundschule Teilnahme nur mit Elternteil?

Liebe Frau Bader, mein Sohn ist 7 Jahre alt und in der 2. Klasse der Grundschule. Seit einigen Wochen weigert er sich am Schwimmunterricht teilzunehmen. Wir haben von der Sportlehrerin erst vor drei Wochen erfahren dass er nicht am Schwimmunterricht teilnimmt. Jetzt teilt uns die Schule mit, dass mein Sohn nur am Unterricht teilnehmen darf, wen...


Verfällt die Unterhaltspflicht von leiblichen Elternteil bei Adoption?

Ich hab gehört, dass die Unterhaltspflicht vom anderen leiblichen Elternteil nicht verfällt, wenn der neue Partner bzw. die neue Partnerin das Kind adoptiert. Jetzt würde ich gern wissen, ob die Unterhaltspflicht vom anderen leiblichen Elternteil verfällt oder nicht? So weit, wie ich weiß, würde, bei einer Adoption, die Unterhaltspflicht vom ande...


Schweigepflichtsentbindung ein Elternteil

Liebe Frau Bader,  wenn beide Elternteile eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet haben, aber ein Elternteil diese widerruft, ist diese dann insgesamt widerrufen, also darf keine Auskunft mehr erteilt werden? Herzlichen Dank für Ihre Mühe!