Nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit das 2. Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit das 2. Kind?

Hallo, ich habe eine Fragen und zwar unser 1. Kind wird im September 2 Jahre und wir würde es gerne so planen, dass das 2. Kind im August zur Welt kommt bevor das 1. Kind 3 Jahre alt wird!Meine Elternzeit geht 3 Jahre wie verhält sich dass dann? Wieviel Elterngeld steht mir zu? Wie ist das mit Mutterschaftsgeld wieviel bekomme ich da? Und wie ist es mit meiner neuen Elternzeit für das 2. Kind?? Vielen Dank ich vorraus!

von Ramona89 am 27.04.2013, 11:24



Antwort auf: Nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit das 2. Kind?

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2013



Antwort auf: Nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit das 2. Kind?

Die einfachen Sachen zuerst: Elterngeld (wenn du in der Zwischenzeit nicht arbeiten warst und "nur" Elternzeit hattest) wird der Mindestsatz von 300 Euro sein. Elternzeit für Kind 2 - ganz normal 3 Jahre Mutterschaftsgeld, wenn du einen laufenden/ruhenden Arbeisvertrag hast: Liegt deine Mutterschutzzeit noch komplett in der Elternzeit von Kind 1, bekommst du nur die 13 Euro täglich von der KK. Mal angenommen, deine Elternzeit geht bis zum 20.09. und dein Mutterschutz fängt am 12.09. an. Dann bekommst du von der KK 13 Euro täglich für die ganze Zeit. Vom AG kommt nach der Elternzeitende, also ab dem 21.09. noch der Zuschuss bis zur Höhe deines alten Gehalts hinzu (auf die Tage umgerechnet). Ist die Elternzeit vor Beginn des neuen Mutterschutzes zuende, musst du wieder arbeiten gehen (oder mit bezahltem Urlaub überbrücken) udn bekommst ab dem ersten Mutterschutztag schon den KK- und den AG-Anteil. Gleiches gilt, wenn du die laufende Elternzeit pünktlich zum neuen Mutterschutzbeginn unterbrichst. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.04.2013, 13:10



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