Liebe Frau Bader!
Ich habe mit meinem Ex 5 Jahre zusammen gelebt und wir haben seit einem viertel Jahr auf ein Kind hingearbeitet.Wir wollten das beide !!
Nun hat er mich ohne für mich ersichtlichen Grund verlassen (wahrscheinlich Torschluss).Ich habe nun erfahren das ich schwanger bin und möchte dieses Kind behalten.
Was für Rechte habe ich?Habe ich zum Beispiel Anspruch auf Unterhalt nicht nur für mein Kind sondern auch für mich??Was steht mir sonst noch zu oder was kann ich beantragen.
Ich würde mich sehr freuen wenn sie mir antworten.
Viele Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 21.11.2000, 19:43
Antwort auf:
nach 5 Jahren verlassen und jetzt schwanger.
Liebe J.,
ich habe ein ausführliches Posting zu dem Thema Unterhalt der nichteheliche Mutter geschrieben. Müssen Sie mal in der Suchmaschine schauen. Das Kind bekommt auf jeden Fall U.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2000
Antwort auf:
nach 5 Jahren verlassen und jetzt schwanger.
Hallo!
Dir steht Untehalt zu nämlich für das Kind und für Dich. Es ist ales ein bißchen kompliziert zu erklären aber im groben wären daß 3/7 seines Nettolohnes für Dich und ein Betrag Tabelle für das Kind.
Schau doch mal unter www.mein-recht.de
da steht alles genau beschrieben.
Viel Glück
Anika
Mitglied inaktiv - 22.11.2000, 10:10