Hallo zusammen, sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite nach 2 Jahren Erziehungsurlaub ab Juli diesen Jahres 20 Stunden die Woche, also halbtags. Vor dem Erziehungsurlaub habe ich 40 Stunden gearbeitet. Ist es richtig, dass nach 1 Jahr (da dann 3 Jahre voll "eigentlicher" Erziehungsurlaub voll wären) meiner alter Arbeitsvertrag wieder in Kraft tritt (also 40 Stunden)? Das wurde mir so gesagt. Entweder ich arbeite dann wieder ab 2009 40 Stunden/Woche oder ich verliere meine Arbeit. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 23:28
Antwort auf:
nach 3 Jahren alte Arbeitszeit?
Hallo,
wieviele ANs hat der Betrieb?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2008
Antwort auf:
nach 3 Jahren alte Arbeitszeit?
Nuja,. Du hast einen TZ-Vertrag innerhalb der Elternzeit.
nach dem 3. jahr tritt tatsächlich der alte Arbeitsvertrag wieder in Kraft.
Aber: es gibt ein Teilzeit-Gesetz, daß Dir eion Recht einröumt unter bestimmten Voraussetzungen des Betriebes auch weiterhin TZ zu arbeiten.
hat der AG über 15 MA?
Das wäre schon der erste Schritt...
Und: wenn Du jetzt schon TZ arbeiten kannst, wird es für den AG (mit über 15 MA) schwierig zu argzunmentieren, warum das nach der EZ nicht mehr gehen soll....
www.teilzeit-info.de
Das mal so in Kürze :-)
Désirée
Mitglied inaktiv - 01.03.2008, 17:48