Hallo Frau Bader,
folgende Konstellation:
-1.Kind geboren Mai 2012
-zwei Jahre Elternzeit beantragt bis einschließlich 22.05.2014
-100% unbefristeter Arbeitsvertrag ruht
-nach einem Jahr Elternzeit, Beschäftigung bei selbigem AG zu 30%(Beschäftigung während der Elternzeit, der 100%Vertrag blieb davon unberührt)
-Ende des zweiten Jahres Elternzeit nun zum 22.05.2014
- erneute Schwangerschaft
Ich möchte ab 23.05.2014 wieder meinen 100%Vertag aufnehmen, obwohl ich mit dem zweiten Kind schwanger bin. Voraussichtlicher Geburtstermin 22.08.2014.
-Eintritt Mutterschutz somit am 11.07.2014. Es wäre also so, dass ich effektiv ca. 3 Wochen Vollzeit (Rest Urlaub)arbeiten müsste und dann wieder in Mutterschutz käme. Mein Arbeitgeber möchte sich hierauf leider nicht einlassen. Er schlägt vor, dass ich das 3 Jahr Elternzeit in Anspruch nehme. Finanziell ist dies, so vermute ich, ein großer Nachteil! Schließlich entgehen mir der volle Gehalt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt!?. Mein Arbeitgeber begründet seine Entscheidung so, dass es keinen Sinn machen würde für 3 Wochen zurückzukehren. Allerdings habe ich ja bereits dort einen Arbeitsplatz mit 30% und alles ist hier schon auf mich eingerichtet. Ist die Auffassung meines AG rechtens? Wenn ja, bekomme ich dann Mutterschaftsgeld vom 30%Gehalt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße aus Baden Württemberg
von
mamaxxx2014
am 26.02.2014, 09:10
Antwort auf:
nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?
Hallo,
der Ag kann Sie nicht zwingen, die EZ zu verlängern.
Ansonsten können Sie die EZ bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern u bekommen volles MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?
Hallo,
Du kannst die jetzige Elternzeit bis einen Tag vor Mutterschutzbeginn verlängern. So erhältst Du das Mutterschaftsgeld aus Deiner Vollzeitstelle.
Damit Dir das 3. Elternzeitjahr nicht verfällt, kannst du eine Übertragung bis zum 8. Lebensjahr beantragen. Muss der Arbeitgeber aber nicht genehmigen.
Auch wenn es für den Arbeitgeber unbequem ist, kann er Dir nicht verwehren, aus Deiner jetzigen Elternzeit zurückzukehren, und noch die 3 Wochen voll zu arbeiten.
Evtl. könntest Du Dir ja auch Urlaub nehmen. Aus dem neuen Mutterschutz entstehen ebenfalls Urlaubstage. Hast Du noch so viel übrig?
Ob sich die 3 Wochen Vollzeitbeschäftigung (im Gegensatz zur Teilzeitbeschäftigung) aufs neue Elterngeld auswirken, müsstest Du mal durchrechnen.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 26.02.2014, 13:10
Antwort auf:
nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?
Und warum kann man deinen derzeitigen Job nicht wieder auf die 100% aufstocken? Betriebstechnisch?
Wie du schon sagst, gibts "deinen" Arbeitsplatz doch schon. Ist also nix Neues! Oder muss er da wirklich großartig umstrukturieren?
Dein AG muss dich mit 100% zurücknehmen - auch für drei Wochen. Vertrag ist Vertrag und er müsste dich sogar für 1 Tag zurücknehmen (und bezahlen).
Allerdings könnte er dir den Urlaub nicht genehmigen (als "Steine in den Weg legen").
Er könnte dich auch bezahlt frei stellen (bloß nicht unbezahlt!!!), wenn ihm die drei Wochen nicht reichen.
Die Gerichte sind da auf deiner Seite!
(Allerdings schützen Gerichte nicht vor einer Kündigung am Ende aller Elternzeiten und auch nicht vor weiteren Steinen im Weg)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.02.2014, 17:20
Antwort auf:
nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?
Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mich nochmals darin bestärkt nun ganz selbstbewusst an die Personalabteilung heranzutreten.
Mir war von Anfang an klar, dass dies so laufen muss und ich im Recht bin, nur die Auskunft meines AG hat mich verunsichert. Danke ihr Lieben! Frauenpower! -mit uns nicht!! :-)
von
mamaxxx2014
am 02.03.2014, 10:57