nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?

Hallo Frau Bader, folgende Konstellation: -1.Kind geboren Mai 2012 -zwei Jahre Elternzeit beantragt bis einschließlich 22.05.2014 -100% unbefristeter Arbeitsvertrag ruht -nach einem Jahr Elternzeit, Beschäftigung bei selbigem AG zu 30%(Beschäftigung während der Elternzeit, der 100%Vertrag blieb davon unberührt) -Ende des zweiten Jahres Elternzeit nun zum 22.05.2014 - erneute Schwangerschaft Ich möchte ab 23.05.2014 wieder meinen 100%Vertag aufnehmen, obwohl ich mit dem zweiten Kind schwanger bin. Voraussichtlicher Geburtstermin 22.08.2014. -Eintritt Mutterschutz somit am 11.07.2014. Es wäre also so, dass ich effektiv ca. 3 Wochen Vollzeit (Rest Urlaub)arbeiten müsste und dann wieder in Mutterschutz käme. Mein Arbeitgeber möchte sich hierauf leider nicht einlassen. Er schlägt vor, dass ich das 3 Jahr Elternzeit in Anspruch nehme. Finanziell ist dies, so vermute ich, ein großer Nachteil! Schließlich entgehen mir der volle Gehalt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt!?. Mein Arbeitgeber begründet seine Entscheidung so, dass es keinen Sinn machen würde für 3 Wochen zurückzukehren. Allerdings habe ich ja bereits dort einen Arbeitsplatz mit 30% und alles ist hier schon auf mich eingerichtet. Ist die Auffassung meines AG rechtens? Wenn ja, bekomme ich dann Mutterschaftsgeld vom 30%Gehalt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße aus Baden Württemberg

von mamaxxx2014 am 26.02.2014, 09:10



Antwort auf: nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?

Hallo, der Ag kann Sie nicht zwingen, die EZ zu verlängern. Ansonsten können Sie die EZ bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern u bekommen volles MG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014



Antwort auf: nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?

Hallo, Du kannst die jetzige Elternzeit bis einen Tag vor Mutterschutzbeginn verlängern. So erhältst Du das Mutterschaftsgeld aus Deiner Vollzeitstelle. Damit Dir das 3. Elternzeitjahr nicht verfällt, kannst du eine Übertragung bis zum 8. Lebensjahr beantragen. Muss der Arbeitgeber aber nicht genehmigen. Auch wenn es für den Arbeitgeber unbequem ist, kann er Dir nicht verwehren, aus Deiner jetzigen Elternzeit zurückzukehren, und noch die 3 Wochen voll zu arbeiten. Evtl. könntest Du Dir ja auch Urlaub nehmen. Aus dem neuen Mutterschutz entstehen ebenfalls Urlaubstage. Hast Du noch so viel übrig? Ob sich die 3 Wochen Vollzeitbeschäftigung (im Gegensatz zur Teilzeitbeschäftigung) aufs neue Elterngeld auswirken, müsstest Du mal durchrechnen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 26.02.2014, 13:10



Antwort auf: nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?

Und warum kann man deinen derzeitigen Job nicht wieder auf die 100% aufstocken? Betriebstechnisch? Wie du schon sagst, gibts "deinen" Arbeitsplatz doch schon. Ist also nix Neues! Oder muss er da wirklich großartig umstrukturieren? Dein AG muss dich mit 100% zurücknehmen - auch für drei Wochen. Vertrag ist Vertrag und er müsste dich sogar für 1 Tag zurücknehmen (und bezahlen). Allerdings könnte er dir den Urlaub nicht genehmigen (als "Steine in den Weg legen"). Er könnte dich auch bezahlt frei stellen (bloß nicht unbezahlt!!!), wenn ihm die drei Wochen nicht reichen. Die Gerichte sind da auf deiner Seite! (Allerdings schützen Gerichte nicht vor einer Kündigung am Ende aller Elternzeiten und auch nicht vor weiteren Steinen im Weg) Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.02.2014, 17:20



Antwort auf: nach 2 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit einsteigen obwohl bereits schwanger?

Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mich nochmals darin bestärkt nun ganz selbstbewusst an die Personalabteilung heranzutreten. Mir war von Anfang an klar, dass dies so laufen muss und ich im Recht bin, nur die Auskunft meines AG hat mich verunsichert. Danke ihr Lieben! Frauenpower! -mit uns nicht!! :-)

von mamaxxx2014 am 02.03.2014, 10:57



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während de...


Schwanger während Elternzeit was tun

Hallo, Ich habe eine Tochter (7Monate) und bin jetzt wieder Schwanger. Ich wollte meine Elternzeit vorzeitig beenden da meine neue Mutterschutz quasi am 07.02.24 beginnt das ich wieder volles Gehalt bekomme. Jetzt zu meiner Frage reicht es aus einen Antrag selber zu schreiben und dem Ag zu geben und wann sollte ich das am besten tun, kurz vorher a...


Teilzeit in Elternzeit, vor dem ersten Tag wieder schwanger

Hallo, ich bin im 2 Jahr Elternzeit meines Sohnes. Ich hab einen teilzeit in Elternzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und hätte am 1.9 anfangen müssen. Jetzt bin ich jedoch erneut schwanger und mein Arzt hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar den unterschriebenen Vertrag aber ja noch nicht wieder gearbeite...


1.Tag nach Elternzeit wieder arbeiten und wieder schwanger mit BV

Hallo;) In 5 Wochen endet meine Elternzeit und ich sollte wieder Teilzeit arbeiten gehen.Jetzt hatte ich gestern das Gespräch auf der Arbeit und wurde wieder voll eingeplant in der Arbeitsplanung.Jetzt habe ich heute erfahren ,dass ich schon in der 14.Woche schwanger bin.In unserer Firma bekommt man sofort ein Beschäftigungsverbot.Meine Frage ist ...


Kurz vor Ablauf der Elternzeit schwanger, greift direkt wieder BV?

Hallo, meine Elternzeit endet am 13.04.24. wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde und dies meinem Arbeitgeber melde, würde ich dann ab dem 14.04.24 wieder automatisch in meinen alten Arbeitsvertrag rutschen? Wahrscheinlich läuft es direkt auf ein Beschäftigungsverbot hinaus (Erzieherin). Würde ich dann direkt mein volles Gehalt im Beschäft...


Erneut Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre. Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde. Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld? ...


In Elternzeit schwanger, Minijob und BV

Hallo,  ich habe eine Frage zu folgendem Szenario.  Mein Sohn ist im April 2023 geboren, ich habe noch Elternzeit bis April 2025. In der Schwangerschaft mit meinem Sohn bin ich von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe meinen Vollzeitlohn erhalten.  Mein Elterngeld läuft nun im April 2024 aus und ich wurde von meinem A...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Schwanger vor Ende Elternzeit, Gehalt?

Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt? 


Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 2 Jahre geworden. Ich habe 3 Jahre Elternzeit. Ich arbeite nun den dritten Monat bei einer anderen Firma Teilzeit in der Elternzeit. Dies hat mein erster Chef auch erlaubt. Stunden Hauptarbeitgeber:20std/Woche Dieser Vertrag ruht bis März 2025   Stunden Nebentätigkeit in Putzfirma: laut Vertrag:...