NOCH MAL:Erzihungsurlaub,Teilzeitarbeit,Kündigungsschutz u.a.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: NOCH MAL:Erzihungsurlaub,Teilzeitarbeit,Kündigungsschutz u.a.

Sehr geehrte Frau Bader, ich bedanke mich für Ihre Antwort. Möchte aber noch mal die Frage stellen, die mir am wichtigsten war: Muß mein derzeitiger Arbeitsvertrag geändert werden, wenn ich teilzeit arbeiten möchte ?(aber wie gesagt nur 1,5 Jahre, also bis das Kind 3 ist und dann wieder vollzeit) Wird in so einem Fall der betstehende Gehalt einfach halbiert oder es kann sein daß er ganz neu vereinbart werden muß. Habe ich Sie auch richtig verstanden, daß es für mich evtl. besser wäre für 3 Jahre EU zu beantragen und dann nach z.B. 1,5 Jahre einfach teilzeit zu arbeiten (die firma wo ich arbeite ist viel grösser als 15 mitarbeiter). Wenn ich in EU Urlaub teilzeit arbeiten will, bin ich verpflichtet bei meiner Firma zu arbeiten oder darf ich wo anderes tätig sein ohne dafür ein erlaubniss von meinem derzeitigen Arbeitsgeber holen zu müssen ? Danke Lena

Mitglied inaktiv - 26.09.2001, 09:21



Antwort auf: NOCH MAL:Erzihungsurlaub,Teilzeitarbeit,Kündigungsschutz u.a.

Liebe Lena, 1. Es kommt darauf an: TZ im EU = neuer Vertrag für diese Zeit TZ ohne EU= wenn dauerhaft neuer Vertrag 2. Wie ich schon schrieb: Sie dürfen nicht schlechter gestellt wqerden, auch nicht finanziell 3. Wenn Sie zu einem anderen AG wollen, muss der alte AG zustimmen Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2001



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