Das Geld reicht leider hinten und vorne nicht mehr - es muss ein Nebenjob her. Bis jetzt hat sich dies nicht gelohnt, denn der dort erzielte Verdienst wurde zusammen mit der Haupttätigkeit versteuert- das lohnte sich fast nie. Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätig-keit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Ledig-lich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abfüh-ren, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale An-sprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eige-nen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamtein-kommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder an-dere Arbeitnehmer.