Liebe Frau Bader und Mitglieder.
Ich bin schwanger und arbeite im fitnessstudio.
Meine Arbeitszeiten sind meistens auf den späten Nachmittag verteilt z.B. Von 18-22.00 Uhr.Nun habe ich gehört das es einen schutz für schwangere gibt das besagt das man nur bis 20.00 Uhr arbeiten darf.
Kann ich von meinen Arbeitgebern erwarten das sie mir meine Zeiten so ein teilen das ich bis 20.00 Uhr arbeite.
Danke für eine Antwort.
LG Angie
von
angie91
am 05.04.2013, 12:24
Antwort auf:
NACH 20.00 uhr arbeiten
Hallo,
ja, nach 20.00 Uhr dürfen Sie nicht mehr arbeiten. Der Ag kann Sie je nach Vertrag früher einsetzen o Sie bekommen ein BV mit LOhnzahlung
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
NACH 20.00 uhr arbeiten
In einem Fitnessstudio stimmt das.
Es gibt Ausnahmen, aber die zählen hier nicht.
Informiere Deinen AG über die Schwangerschaft, der MUSS diese der Aufsichtsbehörde melden. Dann darfst Du nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten, musst aber ggf. früher arbeiten. Kann Dein AG Dir keine anderen Arbeitszeiten zur Vergügung stellen muss er ein BV aussprechen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.04.2013, 14:04
Antwort auf:
NACH 20.00 uhr arbeiten
Ich durfte nur noch bis 20 uhr arbeiten und sonntags nicht mehr.
von
CKEL0410
am 05.04.2013, 18:36