Hallo, ich (27) und mein Freund (40) leben zusammen, sind bisher beider berufstätig und erwarten ein gemeinsames Kind. Er hat bereits eine Tochter (17), für die er auch Unterhalt zahlt (EK-Gruppe 3). Nach Anrechnung des Kindergeldes bis 135% des Regelbetrages bleiben mtl. 307€ zu zahlender Unterhalt. Die Tochter wird jetzt im Sept. 04 eine Lehre beginnen und ca. 300€ netto verdienen - nach dieser 85€-Regeluing, die ich im Inet nachgelesen habe, darf er den Unterhalt soweit kürzen, dass er nur noch ca. 200€ leisten muss - hab ich das korrekt verstanden? Ausserdem möchte ich gerne wissen: wir haben ein EK von min 1600€ netto fest abzgl. des Unterhaltes der Tochter - gibt es ausser dem Erziehungsgeld und/oder dem Kindergeld irgendwelche Sozialgelder, die wir beantragen könnten? Oder verdienen wir dafür schon überall zu viel? Er hat das halbe Kind auf der Lstk. - unser gemeinsames bekommt er dann ganz auf die Lst-Karte, oder? So hat er dann 1,5, richtig? Unser Kind kommt diesen Dezember auf die Welt - bekomme ich für 2005 eine Lohnsteuerkarte? Wird da das Mutterschaftsgeld eingetragen? Und mein Partner kann mich als Aussergewöhnliche Belastung absetzen hab ich gehört....wie funktioniert denn das? #Viele viele Fragen - ich hoffe, sie können mir weiterhelfen... Liebe Grüße Anja Becker
Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 14:17