Frage: @N. Bader: Finanzen (lang)

Hallo, ich (27) und mein Freund (40) leben zusammen, sind bisher beider berufstätig und erwarten ein gemeinsames Kind. Er hat bereits eine Tochter (17), für die er auch Unterhalt zahlt (EK-Gruppe 3). Nach Anrechnung des Kindergeldes bis 135% des Regelbetrages bleiben mtl. 307€ zu zahlender Unterhalt. Die Tochter wird jetzt im Sept. 04 eine Lehre beginnen und ca. 300€ netto verdienen - nach dieser 85€-Regeluing, die ich im Inet nachgelesen habe, darf er den Unterhalt soweit kürzen, dass er nur noch ca. 200€ leisten muss - hab ich das korrekt verstanden? Ausserdem möchte ich gerne wissen: wir haben ein EK von min 1600€ netto fest abzgl. des Unterhaltes der Tochter - gibt es ausser dem Erziehungsgeld und/oder dem Kindergeld irgendwelche Sozialgelder, die wir beantragen könnten? Oder verdienen wir dafür schon überall zu viel? Er hat das halbe Kind auf der Lstk. - unser gemeinsames bekommt er dann ganz auf die Lst-Karte, oder? So hat er dann 1,5, richtig? Unser Kind kommt diesen Dezember auf die Welt - bekomme ich für 2005 eine Lohnsteuerkarte? Wird da das Mutterschaftsgeld eingetragen? Und mein Partner kann mich als Aussergewöhnliche Belastung absetzen hab ich gehört....wie funktioniert denn das? #Viele viele Fragen - ich hoffe, sie können mir weiterhelfen... Liebe Grüße Anja Becker

Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 14:17



Antwort auf: @N. Bader: Finanzen (lang)

Hallo, bitte fragen Sie auf dem Steuerberaterforum. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2004



Antwort auf: @N. Bader: Finanzen (lang)

Zum Thema außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuer: Du mußt dafür zum Sozialamt gehen und Dir einen Ablehnungsbescheid geben lassen! Diesen kann Dein Lebenspartner dann im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, dann kann er Deinen Lebensunterhalt absetzen!

Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 14:29



Antwort auf: @N. Bader: Finanzen (lang)

Hallo ! Da Ihr bei dem Einkommen nur Erziehungsgeld für 6 Monate bekommt (bzw wahrscheinlich nur 4 Monate da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird )habt Ihr für andere Sozialleistungen zuviel Geld ! Ihr bekommt dann nur kindergeld ! Du bekommst jedes Jahr eine Lohnsteuerkarte -wenn Du nichts verdienst wird da auch nichts eingetragen (Mutterschaftsgeld auch nicht ) LG Judith

Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 15:19



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