@N. Bader - Feedback wegen ALG-Anspruch nach EZ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: @N. Bader - Feedback wegen ALG-Anspruch nach EZ

Sehr geehrte Frau Bader, um den Zusammenhang wieder zu finden faß ich kurz mal zusammen, was meine Frage war bzw. Ihre Antworten bisher: 1. Vor dem Erziehungsurlaub war ich arbeitslos und hatte keinen Restanspruch auf ALG mehr für "danach". Ich war im Glauben, daß ich nach Ende des Erziehungsurlaubs keinen Anspruch auf ALG 1 habe und ALG 2 nur, wenn der Partner nicht genug verdient. Heute laß ich einen Artikel, in dem stand, daß man nach dem Erziehungsurlaub von 1 Jahr 6 Monate Anrecht auf ALG1 hat und nach 2 Jahren Erziehungsurlaub Anspruch auf 1 Jahr... Wer weiß, wo ich darüber mehr erfahren kann? Beim Arbeitsamt nachfragen scheint nicht sinnvoll zu sein, da es offenbar ein (wie es in dem Artikel heißt) in "Vergessenheit" geratene Regelung des SGB3 handelt, welches vom Amt gern mal unterschlagen wird. Ich bin zwar auf der Suche nach Arbeit aber mit knapp 40, 2 Kleinkindern, keine Omi die aushelfen kann bei Krankheit usw. bin ich nicht grad der Top-Favorit auf dem Arbeitsmarkt. Ich habe 2 Kinder bekommen (25.12.02 und 16.02.04) und der Erziehungsurlaub geht bis 16.02.06. Meine Erziehungsgeld läuft jetzt aus und es ist gerade sehr aktuell für mich. Leider blick ich nicht recht durch, was ich beantragen kann und wenn ich von "in Vergessenheit geratenen Regelungen" lese habe ich ehrlich gesagt Bedenken nicht zu meinem Vorteil beraten zu werden beim Amt für Arbeit. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Kerstin 2. Hallo, ich lehne mich mal aus dem Fenster: Ihre Info ist falsch. ArbGeld I setzt voraus, dass man eine Anwartschaft erworben hat. Das kann nicht durch EZ ersetzt werden. Die Quelle dieser Info hätte ich gerne. Gruß, NB 3. Ich weiß nur, dass man sein Anrecht durch die EZ nicht verliert, sondern das aufgehoben wird.. Bitte schreiben Sie mir, was bei dem Besuch rausgekommen ist! Gruß, NB Das war der Stand bis heute. Heute hatte ich den Termin auf dem AA, das ALG1 wurde mir direkt ausgerechnet. Ich habe tatsächlich Anspruch ohne Restanspruch von vor der EZ. Mein Gehalt wurde fiktiv bestimmt, da ich nicht gerabeitet habe und so errechnet sich das ALG1 bei mir durch den tariflichen Lohn. Ich bin jetzt sehr erleichtert, dass die Finanzen jetzt bald wieder reichen werden. Danke noch mal für ihre bisherige Beantwortung meiner Fragen. m. f. G. Kerstin

Mitglied inaktiv - 01.03.2006, 11:15



Antwort auf: @N. Bader - Feedback wegen ALG-Anspruch nach EZ

Hallo, jetzt muss ich mal nachfragen: Sie haben VOR der EZ Ihren gesamten Anspruch auf ArbGled I 8also 12 Monate) voll ausgenutz und bekommen jetzt noch mal 12 Monate? Das ist der Hammer. Da würde ich mich über eine Antwort freuen, dass kann ich kaum glauben - wenn ich es Ihnen auch gönne. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2006



Antwort auf: @N. Bader - Feedback wegen ALG-Anspruch nach EZ

Es ist definitiv so. Ich war arbeitslos ohne Restanspruch, hab gar nicht damit gerechnet aber freu mich natürlich. Was halten sie von dieser Pressemitteilung des AA?: Erklärt das die Lage oder hab ich aus irgend einem Grund Glück gehabt? Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld ändern sich ab 1. Februar 2006 Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr-/Zivildienstleistende entfallen Ab 1. Februar 2006 besteht nur noch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), wenn ein Arbeitnehmer innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder anrechenbare Zeiten wie z.B. Bezug von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld, Erziehungszeiten, Wehr- oder Zivildienst nachweisen kann. Bisher betrug diese Rahmenfrist drei Jahre. ... Die Neuregelung gilt ausschließlich für Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die ab dem 1. Februar 2006 entstehen. Für Ansprüche, die noch vor dem 01.02.2006 entstehen, gilt als Übergangsregelung das bisherige Recht weiter. Kerstin

Mitglied inaktiv - 02.03.2006, 16:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf Arbeitsplatz nach EZ

Hallo Frau Bader!! Ich habe mal eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Ich bin zur zeit im Erziehungsurlaub und arbeite bei einem anderen Arbeitgeber auf 325 Euro-Basis. Wenn ich nun noch ein Kind bekomme und in Mutterschutz gehe. Wie ist das dann mit dem Erziehungsurlaub, den muß ich doch bei meinem vorigen Arbeitgeber melden, oder? Was ist da...


Anspruch und Höhe des ALG nach EZ

Hallo Frau Bader, mein Vertrag an der Universität läuft Ende das Monats aus. Bis 1.8. hatte ich Mutterschutz, diesen Monat arbeite ich offiziell wieder. Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man dem Markt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung steht. Ich weiß noch nicht, wie lange ich z...


TZ-Anspruch nach EZ

Hallo Frau Bader, mein Mann hat 3 Jahre EZ mit 30 Wochenstunden TZ. Er würde gerne weiter TZ arbeiten (befristet bis 09/2015). Der Geschäftsführer stellt sich quer, das würde nicht gehen etc. Allerdings ging es in der EZ auch? Da müsste sich betrieblich ja was geändert haben, oder? Einfach so kann er meinem Mann doch die Weiterbeschäftig...


Wonach richtet sich die Berechnung/Anspruch des ALG1 nach EZ/Umzug?

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt, werde danach meine Stelle aber nicht mehr antreten können, da ich familiär bedingt nun 500km entfernt wohne. Ich bin mit meinem AG so verblieben, dass ich zum Ende der EZ kündige. Dann habe ich (ohne Sperre, wegen der Entfernung) Anspruch auf ALG 1, wenn ich bis dahin ...


Anspruch auf selbe Tätigkeit nach EZ?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie kurz um folgende Auskunft: Ich bin in meiner Firma in der Buchhaltung eingesetzt. Diese Stelle wird allein durch mich besetzt. Nun befinde ich mich in Elternzeit. Es war abgesprochen, dass ich nach Elternzeit wieder auf meine Stelle zurück kann. Nun habe ich jedoch durch einen Kollegen erfahren, dass je...


Anspruch auf TZ nach EZ

Sehr geehrte Frau Bader Meine EZ läuft noch bis nächstes Frühjahr. Allerdings mache ich mir bereits Gedanken über meinen Wiedereinstieg. Ich höre leider vermehrt, dass mein AG den Wunsch von Frauen in TZ zurückzukehren dazu nutzt, die Kolleginnen zu einer Abfindung zu „zwingen“ mit der Aussage, es gäbe keine Stelle, die in TZ möglich wäre. Ic...


Anspruch auf Arbeitsstelle nach EZ

Hallo, ich bin bis zum 13.12.20 in Elternzeit. Seit Juni 2018 war ich nicht mehr arbeiten, nach der Geburt hab ich alles beim AG sorgfältig beantragt. Heute hatte ich nun ein Gespräch beim neuen Chef (seit Jan. 20 im Unternehmen) bzgl. Rückkehr. Da wurde mir mitgeteilt, dass die beiden Kolleginnen die für mich eingestellt wurden unbefristete...


Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...


Wiedereinstieg nach Ez

Guten Tag Frau Bader, ich habe 2021 und 2022 Nachwuchs bekommen und war nun insgesamt 3,5 Jahre in Elternzeit.  Eigentlich hätte ich im August wieder in Teilzeit bei meinem früheren AG angefangen, dieser kann mich jedoch nur beschäftigen, wenn ich auch Nachmittage bis abends arbeiten kann. Leider lässt dies in diesem Jahr die Kinderbetreuung (U...