Frage: Muttschutz

Hallo Frau Bader! Ich bin mit meiner ersten Tochter noch im Erziehungsurlaub,der am 17.11.07 endet.Nun bin ich erneut schwanger und der Mutterschutz beginnt am 21.11.07.Zur Zeit arbeite ich während des Erziehungsurlaubes 25% in meinem alten Job.Nun müsste ich am 17.11.07 wieder 100% arbeiten,doch der Mutterschutz beginnt ja am 21.11.07.Wie ist das dann mit meinem Lohn,werde ich nach 100% bezahlt in meinem Mutterschutz oder gibt es da eine Klausel? MfG Mone

Mitglied inaktiv - 30.04.2007, 08:54



Antwort auf: Muttschutz

Hallo, wenn Sie zwischen EG und neuem Mutterschutz arbeiten, bekommen Sie 100 % Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2007