Frage: Mutteschutz;ja oder nein?

Hallo,möchte gerne was wissen,ob Sie mir weiter helfen können. Arbeite in einem kleinen Betrieb mit paar Mietarbeiter,war bis Nov.2011 in Elternzeit (Kind ist jetzt 15 Monate ),arbeite seit dieser Zeit in Teilzeit 4 St pro Tag wieder. Seit letztem Jahr ist für den Betrieb Qualitätsmanegementsesetz rausgekommen,so dass verschiedene Arbeitsanweisungen und Bürokratieaufzeichnungen,Papierkramm ,ec bearbeitet werden müssen, es finden sich ständig Schulungen,Audits usw im Betrieb , da müssen laut Chef alle Mitarbeiter anwesend sein. Da bei mir die Betreung des Kindes schwer ist,arbeite nur vorm.,20 St.die Woche,nachmittag habe dann meine Tochter. Die Frage: wie sieht es aus mit den Mutterschutzrichtlinien, hat man irgendwelche Rechte dass man unter 3 Jahre Mutterschutz hat und ob ich nach meiner geleisteter Arbeitszeit noch im Betrieb zus.arbeiten muss,wenn ich keine Betreung für das Kind habe.Vielen Dank im voraus.

von appolonia79 am 23.02.2012, 15:01



Antwort auf: Mutteschutz;ja oder nein?

Hallo, nein, einen besonderen Schutz haben Sie nicht mehr. Aber bei mehrarbeit/ Überstunden evtl. Ausgleichsansprüche. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2012



Antwort auf: Mutteschutz;ja oder nein?

Nein. Mutterschutz endet auch 8 Wochen nach der Geburt. Die Möglichkeit auf Teizeit muss ein AG geben in der Elternzeit ( je nach Größe des Betriebes ) aber wann er Dich einsetzt entscheidet er. Es sei denn es ist exakt in Deinem Vertrag geregelt, dass Du nur Vormittags arbeitest.

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 15:05



Antwort auf: Mutteschutz;ja oder nein?

Ja,die Frage :muss ich nach meinen Arbeitsstunden noch zus.Stunden arbeiten, es zählt nicht als Überstunden!! Vertrag habe ich nicht erhalten,nur ganz am Anfang wo ich 40 St.vor meiner SW gearbeitet habe.

von appolonia79 am 23.02.2012, 15:11



Antwort auf: Mutteschutz;ja oder nein?

Aber bezahlt bekommst Du sie oder ? Wenn Du keinen extra Vertrag für die Elternzeit hast, dann ist der alte Vertrag bindend, das mit den Stunden ist dann ein entgegenkommen. Aber über 30 Stunden in der Woche darfst Du nicht kommen, dann erlischt Deine Elternzeit. Hast Du mit Deinem Chef schon gesprochen ? Vielleicht lässt sich ja eine Lösung finden, und die Schulungen können ja auch nicht ewig gehen, oder ? Bitte sonst um einen Zusatzvertrag für die Elternzeit um Dich abzusichern.

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 15:20



Antwort auf: Mutteschutz;ja oder nein?

Es ist keine Elternzeit,sie ist ja beendet,war 1 Jahr zu Hause in der Elternzeit. Laut Vereinbarungen war meine Zeit auf 20 Stunden geregelt,habe aber nicht schr.,die Schulungen werden nicht bezahlt,und keine freie Tage gegeben,es ist halt muss. Habe nur gedacht,wenn das Kind unter 3 Jahre und keine Betreung hat,ob man irgendwelche Rechte /Schutz gibts. Laut Aussagen des Chefs,wir bekommen 13 Gehalt Ende des Jahres,es wird dann evtl.alles gestrichen ,wenn gel.Überstunden dem Chef zum Verrechnen vorgelegt werden( war aber 13 Gehalt immer ohne irgendw.Überstunden ec bezahlt).Nur solche Aussagen(Chef) sind irgendwie merkwürdig..

von appolonia79 am 23.02.2012, 15:30



Antwort auf: Mutteschutz;ja oder nein?

Um Deine Grundfrage dann zu beantworten : Nein, Du hast keine Extrarechte als Mutter dann. Allerdings finde ich zwei Dinge komisch : Die Überstunden werden nicht bezahlt und Dein Vertrag wurde nicht geändert. Was sagen denn die Kollegen zu unbezahlten Überstunden ? Und hast Du nun einen "bis 40 Stunden " Vertrag oder einen "40 Studnen Vertrag " ? Anspruch auf die restlichen 2 Jahre hast Du auch nicht mehr . Doof !

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 15:37



Antwort auf: Mutteschutz;ja oder nein?

Die Kollegen fanden es auch komisch Überstunden zu machen und es wird hin und wieder darüber ,wenn Chef nicht da ist ,diskutiert. Ich meine ,als ich kein Kind hatte,habe auch Vollzeit gearbeitet und war in der Lage immer wenn was wäre zus.zu arbeiten. Momentan in meiner Situation ist nicht möglich,andere Kollegen haben keine Kinder,aber wer will schon extra arbeiten? Vertrag wie gesagt war nie geändert,war nur mündl.vereinbart.,der alte ist nicht mehr gültig. Ok ,nun gut, wollte nur wissen ob Rechte gibt oder nicht....Dann muss man durch!!!

von appolonia79 am 23.02.2012, 15:43



Antwort auf: Mutteschutz;ja oder nein?

Das ist die Frage. Also Familienrecht ist das nicht, denn am Kind liegt es nicht. Schau doch mal bei www.recht.de, da gibt es ein extra Forum für Arbeitsrecht. Am besten nicht personalisiert schreiben, die haben es lieber nach dem Motto. "Frau A. kommt nach der Elternzeit ... " Und dann enden mit : Wie ist die rechtliche Lage ? Da antworten auch Fachleute und Jurastudenten die sich gut auskennen. Fair ist das auf jeden Fall nicht bei Dir und alleine schon um die 20 Stunden abzusichern würde ich mal freundlich um einen Abänderungsvertrag bitten und versuchen da die Zeiten festzuhalten.

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 15:49