Eine Arbeitnehmerin hat ein Jahr Elternzeit ab Geburt beim Arbeitgeber angemeldet.Geburt am 21.03.2010 ,sie ist der Meinung der erste Arbeitstag sei am 22.03.2011.
Der Arbeitgeber meint der erste Arbeitstag sei am 22.05.2011 denn sie war ja nach der Geburt 8 Wochen im Mutterschutz und die Elternzeit fängt erst nach dem Mutterschutz an.Wenn sie also am 22.03.2011 wieder anfangen möchte,soll sie die Bezüge zum Mutterschutzgeld wieder zurückzahlen(ca.600Euro) denn dann verzichtet sie ja auf den Mutterschutz!
Kann man überhaupt auf den Mutterschutz verzichten,und ist es nicht so das die Mutterschutzzeit auf das eine Jahr angerechnet wird,so wie es beim Elterngeld auch ist?
mit freundlichen Grüßen
sunomale
Mitglied inaktiv - 02.11.2010, 17:57
Antwort auf:
Mutterschutzzuschüsse vom Arbeitgeber zurückzahlen?
Hallo,
die EZ beginnt mit der Geburt. das erste Jahr ist also am Tag vor dem ersten Geburtstag. Erster Arbeitstag ist der erste Geburtstag.
Im übrigen verwechselt der AG Mutetrschutz (6 Wo. vor u 8 Wo. nach der Geburt) mit Elternzeit.
Wenn er auf der These beharrt würde ich das Gewerbausfsichtsamt oder die KK einschalten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2010
Antwort auf:
Mutterschutzzuschüsse vom Arbeitgeber zurückzahlen?
Nach einem Jahr Elternzeit ist der erste Arbeitstag der 1. Geburtstag des Kindes.
Auf Mutterschutz nach der Geburt kann nicht verzichtet werden.
Mutterschutz und Elternzeit werden "verrechnet", man hat quasi gleichzeitig Elternzeit und Mutterschutz, wenn man nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit geht. Das gilt auch, wenn dazwischen Urlaub gemacht wird.
(§ 15 Absatz 2, Satz 2: Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes
wird auf die Begrenzung nach Satz 1 angerechnet.)
Der AG hätte damals die Elternzeit schriftlich bestätigen müsen.
Was hat die AN denn damals geschrieben?
Ich nehm 1 Jahr Elternzeit! - Dann kann man "ab Geburt annehmen", also 1. Arbeitstag = 1. Geburtstag.
Ich nehm 1 Jahr Elternzeit ab "Datum nach Mutterschutz"! Dann hat die AN insgesamt 1 Jahr und 8 Wochen Elternzeit beansprucht, also 1. Arbeitstag = 8 Wochen nach 1. Geburtstag.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 02.11.2010, 18:22
Antwort auf:
Mutterschutzzuschüsse vom Arbeitgeber zurückzahlen?
Hallo
Vielen Dank für den Tipp,nachdem meine KK sich eingeschaltet hat ,hat der AG eingelenkt.
liebe Grüße
sunomale
Mitglied inaktiv - 05.11.2010, 12:00