Mutterschutzzuschüsse vom Arbeitgeber zurückzahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutzzuschüsse vom Arbeitgeber zurückzahlen?

Eine Arbeitnehmerin hat ein Jahr Elternzeit ab Geburt beim Arbeitgeber angemeldet.Geburt am 21.03.2010 ,sie ist der Meinung der erste Arbeitstag sei am 22.03.2011. Der Arbeitgeber meint der erste Arbeitstag sei am 22.05.2011 denn sie war ja nach der Geburt 8 Wochen im Mutterschutz und die Elternzeit fängt erst nach dem Mutterschutz an.Wenn sie also am 22.03.2011 wieder anfangen möchte,soll sie die Bezüge zum Mutterschutzgeld wieder zurückzahlen(ca.600Euro) denn dann verzichtet sie ja auf den Mutterschutz! Kann man überhaupt auf den Mutterschutz verzichten,und ist es nicht so das die Mutterschutzzeit auf das eine Jahr angerechnet wird,so wie es beim Elterngeld auch ist? mit freundlichen Grüßen sunomale

Mitglied inaktiv - 02.11.2010, 17:57



Antwort auf: Mutterschutzzuschüsse vom Arbeitgeber zurückzahlen?

Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt. das erste Jahr ist also am Tag vor dem ersten Geburtstag. Erster Arbeitstag ist der erste Geburtstag. Im übrigen verwechselt der AG Mutetrschutz (6 Wo. vor u 8 Wo. nach der Geburt) mit Elternzeit. Wenn er auf der These beharrt würde ich das Gewerbausfsichtsamt oder die KK einschalten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2010



Antwort auf: Mutterschutzzuschüsse vom Arbeitgeber zurückzahlen?

Nach einem Jahr Elternzeit ist der erste Arbeitstag der 1. Geburtstag des Kindes. Auf Mutterschutz nach der Geburt kann nicht verzichtet werden. Mutterschutz und Elternzeit werden "verrechnet", man hat quasi gleichzeitig Elternzeit und Mutterschutz, wenn man nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit geht. Das gilt auch, wenn dazwischen Urlaub gemacht wird. (§ 15 Absatz 2, Satz 2: Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes wird auf die Begrenzung nach Satz 1 angerechnet.) Der AG hätte damals die Elternzeit schriftlich bestätigen müsen. Was hat die AN denn damals geschrieben? Ich nehm 1 Jahr Elternzeit! - Dann kann man "ab Geburt annehmen", also 1. Arbeitstag = 1. Geburtstag. Ich nehm 1 Jahr Elternzeit ab "Datum nach Mutterschutz"! Dann hat die AN insgesamt 1 Jahr und 8 Wochen Elternzeit beansprucht, also 1. Arbeitstag = 8 Wochen nach 1. Geburtstag. Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 02.11.2010, 18:22



Antwort auf: Mutterschutzzuschüsse vom Arbeitgeber zurückzahlen?

Hallo Vielen Dank für den Tipp,nachdem meine KK sich eingeschaltet hat ,hat der AG eingelenkt. liebe Grüße sunomale

Mitglied inaktiv - 05.11.2010, 12:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeitverlängerung auf Wunsch vom Arbeitgeber

Guten Tag Frau Bader, ich bin in der 13. SSW und bin im befristeten Arbeitsverhältnis ( ab dem 1.2.2021 für zwei Jahre, es erfolgte bereits eine zweite Vertragsverlängerung). Mein Arbeitgeber hat mich wenige Tage nach Mitteilung der Schwangerschaft über meine Pläne bezüglich der Dauer der Elternzeit nachgefragt. Primär wollte ich ein Jahr Elter...


Vom Arbeitgeber arbeitsunfähig geschrieben

Guten Tag, ich bin in der 7 Woche schwanger und habe meiner Chefin das schon gesagt. Ich arbeite im Einzelhandel und meine Chefin sagt, ich werde ab sofort vom Betrieb arbeitsunfähig geschrieben, aufgrund der Corona Pandemie. Ich bin allerdings nicht krank, nur schwanger. Ab 6 Wochen bekomme ich dann ja nur noch Krankengeld, wie sieht es dann mit m...


Wie errechne ich den Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber?

Sehr geehrte Frau Bader, während meiner Elternzeit hat ein Betriebsübergang stattgefunden. Jetzt bin ich erneut schwanger und die Elternzeit geht mit dem Mutterschutz Hand in Hand über. Bekomme ich nun das Nettogehalt des neuen oder des alten Arbeitgebers? Vor der Elternzeit habe ich noch beim alten Arbeitgeber gearbeitet.


gebeten e vom Arbeitgeber via Mail rechtskräftig?

Hallo Frau Bader, ich habe meinen Arbeitgeber um die vorzeitige Kündigung der Elternzeit und Reduktion der Arbeitszeit gebeten. Ich habe eine Zusage vom AG diesbezüglich bereits per Mail erhalten. Ist die Zusage dann rechtskräftig oder ist erst die Bestätigung per Post, die eine Unterschrift vom Betriebsrat und Geschäftsführer enthält rechtskräf...


Mutterschaftsgeld nicht erhalten, zu wenig vom Arbeitgeber

Guten Tag liebe Frau Bader, mein Mutterschutz begann am 21.8., die Entbindung ist diese Woche. Hab gestern festgestellt, dass mein Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen von der Krankenkasse nicht überwiesen wurde. Zudem hat mir mein Arbeitgeber zu wenig Geld überwiesen. Die Krankenkasse habe ich angerufen und die klären es, gleichzeitig bestätigte...


Elternzeitverlängerung vom Arbeitgeber abgelehnt

Hallo Frau Bader. Ich habe meine Elternzeit ursprünglich auf 2 Jahre festgesetzt. Fristgerecht habe ich meine Erklärung zur Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr (bis 04.2023) dem Arbeitgeber zugeschickt, mit der Bereitschaft ab Oktober 2022(wenn mein Kind in der Kita betreut wird) in Teilzeit max. 30 Stunden zu arbeiten. Leider habe...


Diskriminierendes Verhalten vom Arbeitgeber

Sehr geehrte Frau Bader, seit Verkündung der Schwangerschaft bei meinem Chef habe ich massive Probleme mit ihm (seine Reaktion war absolut unter der Gürtellinie inkl. Drohungen und indirekten Beleidigungen). Inzwischen würde ich vielleicht schon von Diskriminierung oder ähnlichem sprechen. Mein geplanter Urlaub, dem letztes Jahr im Sommer münd...


Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bei vorangegangener EZ

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in Elternzeit meines 2 Kindes und glaube, dass mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld falsch berechnet hat. Meine Mutterschutzfrist begann am 08.10.2022 davor war ich in Elternzeit, die eigentlich noch bis November angehalten hätte. Diese Elternzeit meines ersten Kindes habe ich aber vo...


Das erste Gehalt vom Arbeitgeber

Hallo, ich bin in Elternzeit bis 28.06.2023 gewessen, ab 29.06 möchte mein Resturlaub in Anspruch nehmen. Mein erster Arbeitstag wäre am 25.09.2023. FRAGE: wann bekomme ich das erste Gehalt von meinem Arbeitgeber? Der letzte Monat wo ich Elterngeld bekommen habe, war Iuni. Dankeschön


Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat Se...