Mein errechneter Entbindungstermin wäre der 18.10.08 gewesen. Somit hat meine Mutterschutzfrist am 06.09.08 begonnen. Vor dem 06.09.08 hatte ich meinen Sommerurlaub.
Nun ist meine Tocher schon am 28.09.08 auf die Welt gekommen. Eigentlich hätte bei diesem Entbindungstermin der Mutterschutz ja schon am 17.08.08 begonnen.
Frage: Kann ich mir deswegen nachträglich den Urlaub zwischen dem 17.08.08 und dem 06.09.08 vom Arbeitgeber gutschreiben lassen?
Danke für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 16:02
Antwort auf:
Mutterschutzzeit bei vorzeitiger Geburt
Hallo,
nein, es wird die nicht genutzte Zeit Mutterschutz drangehangen. Dann haben Sie keinen Nachteil
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2008
Antwort auf:
Mutterschutzzeit bei vorzeitiger Geburt
Nein, da die "verlorene" Mutterschutzfrist hinten angehangen wird und dir dadurch geldtechnisch keine Nachteile entstehen. Wenn er dir deinen Urlaub gutschreibt, hat er doppelten Mutterschutz gezahlt. Denn du hast ja nicht mehr gearbeitet, aber keinen Urlaub genommen und jetzt muss er für den entgangenen Mutterschutz nochmal zahlen.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 16:55