Guten Morgen,
Ich möchte nach der Geburt 3 Monate zuhause bleiben. Anschließend möchte mein Mann in Elternzeit gehen. Ich weiß ja schon dass ich dadurch 3 Monate Elterngeld verbrauche.
Wie verhält es sich mit der Elternzeit? Wieviele Monate Elternzeit werden durch meine 3 Monate verbraucht, 3 oder nur 1 (wegen 2 Monaten Mutterschutzfrist)?
Danke im Voraus für eure Antworten!
LG Sunny
von
Sunny1979
am 17.06.2013, 09:52
Antwort auf:
Mutterschutzzeit=Elternzeit?
Hallo,
jeder kann drei Jahre EZ nehmen - deshalb ist das egal. Man kann auch nur bis zu 12 Mo. über das 3. LJ hinaus übertragen.
Es werden aber die Monate ab der Geburt verbraucht (man hat drei Jahre ab Geburt).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2013
Antwort auf:
Mutterschutzzeit=Elternzeit?
Deines Kindes, praktisch mußt Du Dich für die ersten beiden Jahre festlegen und kannst das 3. Jahr bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 17.06.2013, 09:57
Antwort auf:
Mutterschutzzeit=Elternzeit?
Du verbrauchst 3 Monate Elternzeit.
Aber nur von deiner Zeit.
Dein Mann hat trotzdem noch die Möglichkeit, ganze 3 Jahre zu nehmen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.06.2013, 10:16
Antwort auf:
Mutterschutzzeit=Elternzeit?
Danke sumsum für die schnelle Antwort!
von
Sunny1979
am 17.06.2013, 10:21
Antwort auf:
Mutterschutzzeit=Elternzeit?
Hast du vor nach den 3 Monaten Vollzeit oder Teilzeit zu arbeiten?
Weil, Du mußt dich für 2 Jahre festlegen. Sprich, wenn du nach 3 Monaten wieder voll in der Beruf einstellt, muß dein AG dir keine Elternzeit mehr zu einem späteren Zeitpunkt geben.
Wenn Du vor hast nach den 3 Monaten in Teilzeit wieder einzusteigen, dann melde mind 2 Jahre Elternzeit an. Gebe an das du die ersten 3 Monate komplett daheim bleiben willst und danach in (Elternzeit-)Teilzeit wieder einsteigen willst. Bis zu 30 Std die Woche darfst du während der Elternzeit arbeiten. Das 3te Jahr hälts du dir dann nach Absprache offen.
Mitglied inaktiv - 17.06.2013, 10:35