Frage: mutterschutzurlaub

hallo ich habe mal eine Frage, bei meiner Freundin hat sich nach der Geburt die Gebärmutter nicht zurückgebildet so daß man sie entfernen mußte sonst wäre sie verblutet. Der kleinen Tochter geht es gut. Jetzt wollte ich wissen ob sie auch ein anrecht hat auf verlängerten Mutterschutz also 12 Wochen so wie bei Frühchen.. Vielen Dank Judith

Mitglied inaktiv - 16.07.2001, 16:45



Antwort auf: mutterschutzurlaub

Liebe Judith, den Anspruch haben nur Mehrlingsmütter oder Frühchengeburten. Ihre Freundin kann nur "normal" krankgeschrieben werden. Dies sagt zusätzlich auch das MuSchG (§ 6 Abs. 2). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2001