Mutterschutz,urlaub, Elternteilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz,urlaub, Elternteilzeit

Hallo ich bin frisch schwanger. Eigentlich möchte ich bis Ende des 3. Monats meinem AG nix davon sagen, da ich befürchte, dass es streß gibt und dieser sich negativ auf meine SS auswirkt. ICh hab schon bei den anderen Schwangerschaften von Kollegen mitbekommen wie die Chefin drauf reagiert, deshalb möchte ich es vorerst hinauszögern. Mein Entbindungstermin ist Mitte März, ab 2. februar steht mir Mutterschutz zu. Meine Frage: wieviel resturlaub steht mir dann für 2012 zu? ich habe im Jahr Anspruch auf 30 tage. Ich hab irgendwo gelesen, dass es sich für jeden Monat, den man nicht arbeitet um 1/12 verkürzt. Das würde ja heißen, dass ich 7/12 meines jahresurlaubs bekommen müsste, also 17 Tage oder? Meine nächste Frage: wann und wie muss ich Elternteilzeit beantragen? ich möchte mind. 1 Jahr in ETZ gehen. Mein Mann ist noch Student. Kann er auch Elternteilzeit beantragen? Würde es gehen, dass er in den 8. wochen wo ich in Mutterschutz bin, ETZ nimmt und ich dann nach ablauf der 8 wochen erst in ETZ gehe? Oder wird ETZ bei der Frau ab geburt gezählt? Wenn mein Mann ETZ nimmt, verlängert sich unsere ET? Bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort.

von Hürem am 08.07.2011, 22:15



Antwort auf: Mutterschutz,urlaub, Elternteilzeit

Hallo, 1. Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutzu endet. 2. EZ muss man schriftlich beim AG mit Frist 7 WO. vor Beginn beantragen. Wenn man weniger als 2 Jahre benatrgt, besteht kein Anspruch auf Verlängerung 3. EZ kann nur nehmen, wer einen AG hat - was ja bei einem Studenten nicht der Fall ist. Er kann aber EG bekommen,w enn er weniger als 30 Std/ Wo. arebietet. Da er nichts verdient, wird er den Pauschbetrag erhalten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2011



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