Frage: Mutterschutzlohn

Hallo, ich bin für die ganze Schwangerschaft krankgeschrieben und stand vorher in einem festen Arbeitsverhältnis mit Gehalt nach Tarif. Bekomme ich nach der Geburt Mutterschutzlohn lt. Tarif, also berechnet nach Gehalt vor der Schwangerschaft oder nur in Höhe des Krankengeldes? Dadurch das ich krankgeschrieben bin über die ganze Schwangergschaft, habe ich trotzdem Urlaubsanspruch und Weihnachtsgeldanspruch anteilig? MfG

Mitglied inaktiv - 03.02.2005, 14:02



Antwort auf: Mutterschutzlohn

Hallo, Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2005



Antwort auf: Mutterschutzlohn

Hallo, Fallen Zeiten von Krankengeld in den Berechnungszeitraum, werden nicht diese Beträge, sondern das davor bezogene Arbeitsentgelt als Berechnungsgrundlage herangezogen. Beispiel: Die Schutzfrist einer Schwangeren beginnt am 01. August. Ist sie z.B. ab Anfang Mai des Jahres arbeitsunfähig krank, erhält sie 42 Tage Lohnfortzahlung und ab dem 43. Tag Krankengeld. Das ihr zustehende Mutterschaftsgeld wird nun nicht aus dem zuletzt bezogenen Krankengeld errechnet, sondern es wird das Arbeitsentgelt zugrundegelegt, das sie die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Bezug der Lohnfortzahlung (bzw. in den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Lohnfortzahlung) erzielt hat. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2005



Antwort auf: Mutterschutzlohn

Betr. Anfrage vom 3.2.2004 Hallo und Danke für die Antwort, demnach bekommen ich also mein volles Gehalt als Mutterschutzlohn? (13 Euro von der Kasse und Rest vom Arbeitgeber?) Ab wann gibt es Mutterschutzlohn? Wie sieht es mit Urlaub und Weihnachtsgeld aus? Ich bin bis zur Entbindung(Juli 2004) krankgeschrieben. Habe ich Anspruch auf Urlaub und Anteilig Weihnachtsgeld? LG LG

Mitglied inaktiv - 03.02.2005, 22:37



Antwort auf: Mutterschutzlohn

...krankschreiben und nicht arbeitsunfähig? wenn du dich arbeitsunfähig schreiben lässt, bekommst du wenigstens dein volles gehalt und kein krankengeld.

Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 11:34



Antwort auf: Mutterschutzlohn

Hallo, weil mein Gyn. mir kein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt obwohl alles dafür sprechen würde und das ist verdammt viel Geld was mir durch die Lappen geht. Mein Arbeitgeber ist auch Arzt... ich weiss nur nicht wie ich was anderes Beweisen kann was mir zusteht und was mich. Das beschäftigt und ärgert mich schon die ganze SS.. LG

Mitglied inaktiv - 05.02.2005, 18:08