Hallo Frau Bader,
diese Frage ist sehr speziell und für mich trotz langer Recherche nicht zu beantworten. Der im Beschäftigungsverbot gezahlte Mutterschutzlohn inkludiert auch die SFN-Zuschläge im Mittelwert der 3 Monate vor Beschäftigungsverbot. Was ist aber mit den SFN-Zuschlägen, entstanden aus etwaigem Lohnfortzahlungsanspruch in diesen 3 Monaten, aufgrund von Krankheit bzw. Urlaub?
Viele Grüße und besten Dank.
Chrischan
von
Chrischan
am 29.11.2018, 21:16
Antwort auf:
Mutterschutzlohn mit SFN-Zuschläge aus Lohnfortzahlungsanspruch
Hallo,
Sie meinen, die Mutter war im Bemessungszeitraum von den drei Monaten Krank oder hatte Urlaub?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.12.2018
Antwort auf:
Mutterschutzlohn mit SFN-Zuschläge aus Lohnfortzahlungsanspruch
Hallo Frau Bader,
ja, die Mutter erhält bei Urlaub und bei Lohnfortzahlungen Sonn-Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge). Im Bemessungszeitraum für den Mutterschutzlohn lagen 20 Urlaubstage und 1 Krankheitstag, so dass korrekt Zuschläge, aus dem Durchschnitt ermittelt, gezahlt wurden.
Werden diese SFN-Zuschläge aus Lohnfortzahlung auch in den Mutterschutzlohn eingerechnet, wie die SFN-Zuschläge aus tatsächlich angefallenen SFN-Arbeitszeiten?
Viele Grüße und vielen Dank!
von
Chrischan
am 04.12.2018, 10:28