Liebe Frau Bader, seit 02.01.13 habe ich eine neue Arbeitsstelle. Davor bezog ich ALG2. Nun bin ich im BV. Der MuSch würde am 06.12.13 beginnen. Mein voraussichtlicher ET ist der 18.01.14. Das Elterngeld wird ja an Hand des Durchschnitts der letzten 12 Monate vor dem MuSchu berechnet. Meines Wissens nach könnte ich, wenn ich nicht im BV währe, auch bis zum ET arbeiten. Damit würde sich mein Elterngeld um ca 4 Wochen vor ET verbessern. Wie ist das nun geregelt? Muss mein Arbeitgeber mir den Arbeitgeberanteil zahlen, obwohl ich im BV bin oder zahlt die Krankenkasse weiter? Gibt es beim BV eine Möglichkeit das das Elterngeld anhand der 12 Monate ab ET berechnet wird? Vielen Dank!
von Wasserratte am 11.10.2013, 12:17