Liebe Frau Bader, ich habe während meines zweiten Elternzeitjahres Teilzeit mit 50 % gearbeitet und wurde in dieser Zeit schwanger. In Rücksprache mit der Personalabteilung habe ich die Elternzeit und den Teilzeitvertrag mit Beginn des Mutterschutzes (30.12.2017) vorzeitig beendet. Damals wurde mir gesagt, dass sich der Mutterschutzlohn dann am alten Vertrag d.h. der 100 %-Tätigkeit orientiert. Nun sieht die Abrechnung aber so aus, als wäre der Teilzeitlohn zugrunde gelegt. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank und liebe Grüße Angelika mit Leopold
von Angelika_mit_Leopold am 31.01.2018, 11:55